Die ursprünglich für 2020 geplante und aufgrund eines Formfehlers aufgehobene Verschärfung des Bußgeldkatalogs ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt nun drei Wochen später, am 9. November 2021, in Kraft. Die neue Verordnung setzt wie ursprünglich geplant auf deutlich höhere Bußgelder und die Einführung neuer Tatbestände. Die ursprünglich vorgesehenen verschärften Fahrverbote werden hingegen nicht eingeführt.
Das 2020 von der CDH an den Bundesverkehrsminister gerichtete Protestschreiben gegen die Verschärfung der Fahrverbotsregelungen war damit letztlich erfolgreich. Die mit der zunächst geplanten Verordnung verbundene reale Gefahr eines Quasi-Berufsverbots wegen einer versehentlichen, nicht allzu hohen Geschwindigkeitsüberschreitung ist damit beseitigt. Es bleibt aber beim Fahrverbot für das unberechtigte Benutzen einer Rettungsgasse z.B. auf der Autobahn und bei zahlreichen Bußgelderhöhungen zum Schutz des Rad- und Fußgängerverkehrs.
Für Verstöße bis zu 10 km/h innerorts steigt das Bußgeld zum Beispiel von 15 auf 30 Euro, während sich bei Überschreitungen von 16 bis 20 km/h das Verwarngeld von 35 auf 70 Euro erhöht. Eine Überschreitung von 41 bis 50 km/h kostet 400 statt 200 Euro; wie bisher werden zudem zwei Flensburg-Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Wer außerorts das Tempolimit zum Beispiel um 16 bis 20 km/h überschreitet, muss künftig 60 statt bisher 30 Euro zahlen.
Teurer wird es außerdem für Falschparker. Wer auf Rad- oder Gehwegen sowie in zweiter Reihe regelwidrig hält oder parkt, muss mit Bußgeldern von bis zu 110 Euro rechnen. Bei Halteverstößen mit Behinderungen oder Gefährdungen kommt künftig noch ein Punkt in Flensburg obendrauf. Wer einen Behindertenparkplatz blockiert, wird 55 statt 35 Euro zahlen müssen. Eine Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Falschparker wird mit bis zu 100 Euro geahndet. Als neuer Tatbestand wird zudem das unberechtigte Parken auf Flächen für E-Autos eingeführt. Wer auf entsprechend markierten Bereichen mit einem Pkw ohne E-Nummernschild steht, muss mit 55 Euro Verwarngeld rechnen.
Teuer wird es bei Nichtbilden oder dem unerlaubten Nutzen einer Rettungsgasse. Neben Bußgeldern von 200 bis 320 Euro drohen außerdem noch ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Flensburg-Punkte.
Mit der Novelle wird außerdem der Überholabstand bei Radfahrern explizit auf mindestens 1,50 Meter innerorts sowie 2,0 Meter außerorts festgelegt. Lkw über 3,5 Tonnen dürfen zudem innerorts beim Rechtsabbiegen nur noch Schritttempo fahren, sofern dort mit Radfahrern und Fußgängern zu rechnen ist. Ein Vergehen wird mit 70 Euro geahndet. Schließlich wird das Bußgeld für Auto-Poser von 20 auf 100 Euro steigen.
Nachfolgend noch einmal die wichtigsten Bußgelderhöhungen:
- Fahrer, die ihr Auto im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro bekommen.
- Wer innerorts 16 oder 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro.
- Je schneller, desto teurer: Wer innerorts etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h erwischt wird, zahlt 400 statt 200 Euro, und so weiter.
- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro statt wie bisher 35 Euro rechnen.
- Wer eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
- Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie gar missbraucht, muss mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
- Lkw-Fahrern, die gegen die neue Pflicht verstoßen, beim Rechtsabbiegen innerorts mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, drohen 70 Euro Verwarnung.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen wird mit bis zu 100 Euro statt 25 Euro Geldbuße geahndet.
- Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
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