Wer in eine Umweltzone fahren bzw. diese durchfahren oder in ihr parken will, braucht eine gültige und sichtbar angebrachte Umweltplakette. Ausnahmen gibt es viele, allerdings werden Elektroautos dort nicht ausdrücklich aufgeführt.
Wer in eine Umweltzone fahren bzw. diese durchfahren oder in ihr parken will, braucht eine gültige und sichtbar angebrachte Umweltplakette. Ausnahmen gibt es nur für Motorräder, mobile Maschinen, Geräte, Arbeitsmaschinen und land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie für Oldtimer mit deutscher Zulassung und einem H- bzw. rotem 07-Kennzeichen. Elektroautos werden dort nicht aufgeführt. Daher gilt für Elektroautos auch die Plakettenpflicht. Wird eine Umweltplakette nicht an geeigneter Stelle an der Windschutzscheibe angebracht, sind grundsätzlich 100 Euro Bußgeld fällig.
Wer daher mit seinem batterieelektrischen Auto (BEV) in einer Umweltzone wohnt oder in eine einfahren will, ist gut beraten, sich nicht auf den Realitäts- und Gerechtigkeitssinn von Ordnungsamt oder Polizei zu verlassen. Ausgegeben werden die Plaketten von den Zulassungsbehörden, den Technischen Überwachungsorganisationen und Werkstätten, die zur Abgasuntersuchung berechtigt sind. Die Kosten liegen zwischen fünf und 20 Euro.