Coronavirus – Was Handelsvertreter dazu wissen sollten

Der Coronavirus hat Deutschland und weite Teile Europas und der Welt befallen und beeinträchtigt das öffentliche Leben mittlerweile auch in Deutschland ganz beträchtlich. Das wird sich voraussichtlich auch einige Wochen, wenn nicht gar Monate lang nicht ändern. Trotzdem ist Panik für Handelsvertreter und alle anderen Selbstständigen im Vertrieb kein guter Ratgeber. Im Gegenteil, in der gegenwärtigen Situation ist es umso wichtiger, mit kühlem Kopf und einer umsichtigen Planung eigenen möglicherweise entstehenden Herausforderungen durch den Coronavirus zu begegnen.

 

Geeignete Maßnahmen ableiten

Zunächst ist zu untersuchen, ob und wie stark die eigene Geschäftstätigkeit vom Coronavirus beeinträchtigt wird oder werden kann. Daraus sind Maßnahmen abzuleiten, wie eine Reduzierung der Kundenbesuche, die Nutzung von technischen Möglichkeiten, wie Telefon- und Videokonferenzen oder Webmeetings zur Kommunikation mit Kunden und vertretenen Unternehmen. Auch eine Erhöhung der Lagerbestände oder der Einsatz von Mitarbeitern im Homeoffice kann angezeigt sein

Eine Covid-19-Erkrankung des Handelsvertreters und dessen daraus resultierender vorübergehender Ausfall sollte mit einer Krankentagegeldversicherung abgesichert sein. Dazu ist eine private Krankentagegeld-Zusatzversicherung oder die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankversicherung denkbar.

Wenn eine behördliche Quarantäneanordnung den Geschäftsbetrieb unmöglich macht, haben auch Handelsvertreter Entschädigungsansprüche.

Zur Beurteilung der Situation und der Ergreifung geeigneter Maßnahmen haben wir Ihnen hier zahlreiche Informationen zusammengestellt. Hinter den Überschriften finden Sie jeweils nähere Informationen bzw. Links auf weiterführende Inhalte.

Weitere Infos zum Thema Hilfen für Unternehmen in der Coronakrise finden Sie hier.