Seit dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen (maximal 24.000 Euro pro Jahr). Dieser als Aktivrente bezeichnete Steuerfreibetrag wird unabhängig von einem tatsächlichen Rentenbezug gewährt. Die Regelung gilt nur für ein einziges sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und ausschließlich für unselbstständig Tätige.

Dieser Steuervorteil soll das Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus für Beschäftigte attraktiver machen und so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Auf die Aktivrente fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Die Arbeitgeberanteile zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung bleiben bestehen, auch wenn auf Arbeitnehmerseite keine entsprechenden Beiträge mehr bezahlt werden. Dies soll zum einen die Rentenversicherung entlasten, da Beiträge eingezahlt werden ohne dass dafür entsprechende Rentenansprüche bei den Beschäftigten entstehen. Auf der anderen Seite soll die Aktivrente für Arbeitgeber neue Möglichkeiten eröffnen, erfahrene Fachkräfte länger im Betrieb zu halten oder sogar gezielt zurückzugewinnen. Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Liste der häufigsten Fragen und Antworten zur Aktivrente für Arbeitgeber und Steuerberatende veröffentlicht. Diese finden Sie hier.