Mit den zum 1. Januar 2026 und bereits zum 1. Januar 2027 beschlossenen Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns müssen Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, ihre Verträge und Arbeitszeitregelungen dringend überprüfen. Hintergrund ist, dass ein Minijob nur dann vorliegt, wenn die monatliche Vergütung die gesetzliche Entgeltgrenze nicht überschreitet.

Steigt der Mindestlohn, kann die bisher vereinbarte Arbeitszeit dazu führen, dass ein Minijob automatisch in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis „hineinwächst“, wenn keine Anpassung erfolgt.

Neue Mindestlöhne und Minijobgrenzen

  • Mindestlohn ab 1.1.2026: 13,90 € pro Stunde
  • Mindestlohn ab 1.1.2027: 14,60 € pro Stunde
  • Monatliche Minijobgrenze 2026: 603 €
  • Monatliche Minijobgrenze 2027: 633 €

Damit Arbeitgeber innerhalb der Grenzen bleiben, müssen sie vor allem die vertraglich festgelegten Arbeitsstunden überprüfen und gegebenenfalls reduzieren.

Risiko bei Nichtanpassung: Nachzahlungen und Sozialversicherungspflicht

Die Sozialversicherungsträger prüfen Minijobs regelmäßig lückenlos und können rückwirkend – über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren – Sozialversicherungsbeiträge nachfordern. Die Folge kann eine erhebliche finanzielle Belastung sein, da Arbeitgeber bei zu Unrecht angenommenen Minijobs sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteile nachzahlen müssen.

Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten

Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, für Minijobber die tägliche Arbeitszeit vollständig zu dokumentieren. Dies gilt branchenunabhängig und betrifft alle Arbeitgeber, nicht nur die aus § 2a SchwarzArbG.

Die Anforderungen im Überblick:

  • Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Dokumentation spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages nach der Arbeitsleistung
  • Aufbewahrung der Aufzeichnungen für mindestens zwei Jahre

Form der Aufzeichnung

Eine Unterschrift von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist nicht zwingend erforderlich. In der Praxis empfiehlt sie sich dennoch – insbesondere bei Dokumentation über Excel-Listen oder andere nicht manipulationssichere Formate – um die Abstimmung und Richtigkeit der Angaben belegen zu können.

Hinweis

Die Nichteinhaltung der Dokumentationspflichten kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und in bestimmten Fällen sogar strafrechtliche Relevanz haben.