Kalkulation von Lagerkosten
Teil 1
Handelsvertreter und Eigenhändler auf der Großhandelsstufe, die Lagerhaltung betreiben, tun dies in erster Linie aus folgenden Gründen:
- als Dienstleistung für ihren Lieferanten,
- zur Sicherung ihrer Lieferfähigkeit bzw. zur Vermeidung von Lieferfristen,
- zur Nutzung von Einkaufsvorteilen.
Die Lagerkosten können den Gewinn sehr entscheidend beeinflussen, wenn Lagerhaltung in nennenswertem Umfang betrieben wird. Deshalb soll dieser Beitrag vor allem Hilfestellung bei der Kostenerfassung und Kalkulation geben. Die möglichst genaue Kostenerfassung ist auch Voraussetzung für die Bestimmung optimaler Bestellmengen und Bestellzeitpunkte mit Hilfe entsprechender Software, weil diese nur bei Eingabe möglichst genauer Kostendaten die gewünschten Ergebnisse liefert.
Lagerkosten
In der nachfolgenden Übersicht sind die wichtigsten Lagerkosten aufgeführt. Kosten, die anfallen, wenn Ware behandelt oder verändert wird, sind nicht einbezogen.
Einzelkosten:
Zinskosten für das in der gelagerten Ware gebundene Kapital |
Versicherungskosten, wenn nach Warenwert und Lagerdauer berechnet |
Gemeinkosten:
Raumkosten
– Abschreibungen für Gebäude und feste Einrichtungen – Miete oder Pacht – Grundbesitzabgaben – Energiekosten (Strom, Heizkosten) – Instandhaltungskosten – Zinskosten für Grundstück und Gebäude und feste Einrichtungen – Versicherungskosten für Inventar |
Handlingkosten
– Personalkosten für Lagerarbeiter – Energiekosten für Gabelstapler – Abschreibungen für bewegliche Ausrüstungen (Gabelstapler, Rechner, Software) – Zinskosten für Ausrüstung |
Kosten der Lagerrisiken
– Kosten von Bestandsminderungen durch Diebstahl, Beschädigungen, Verderb – Kosten durch Wertminderung in Folge Veralterung – Versicherungskosten für Ware, wenn nicht als Einzelkosten erfasst – Abschreibungen für Umzäunung, Alarmanlage – Zinskosten – Kosten für Wachpersonal oder Wachhunde |
Verwaltungskosten |
Diese Kostenaufstellung ist je nach Größe des Lagers, dem Wert des Lagergutes und den Möglichkeiten der Kostenerfassung zu vereinfachen oder zu differenzieren. Beispielsweise könnten Energiekosten für elektrische Gabelstapler in die Stromkosten für die Räume einfließen. Auch Abschreibungen und Zinsen für Umzäunung und Alarmanlagen würden, wenn nicht separat erfasst, den Raumkosten zugeordnet werden. Zur Vereinfachung könnte dies auch für die Abschreibungen und Zinskosten für bewegliche Ausrüstungen gelten.
Andererseits könnten Kommissionierungskosten und Verpackungskosten berücksichtigt werden, wobei diese Kostenarten aber auch auftragsabhängig sind und separat als Versandkosten zu kalkulieren wären.