Kalkulation von Lagerkosten – ein Leitfaden

Teil 2

Lagerhaltung kostet Geld und zwar umso mehr, je größer das Lager und die Menge der gelagerten Ware und je länger die Lagerdauer ist. Eine gute Lagerhaltung erfordert die richtige Kalkulation von Lagerkosten, oft unterteilt nach Einzelkosten und Gemeinkosten. Dazu sind geeignete Kostenschlüssel nötig.

 

Kalkulation der Einzelkosten und Gemeinkosten

Vielfach ist es in der Praxis so, dass die Lagerkosten einerseits insgesamt erfasst werden sollen, andererseits als Stückkosten dem einzelnen Produkt zugerechnet werden sollen. Bei der Zuweisung auf das einzelne Produkt ist es daher notwendig die Lagerkosten in Einzelkosten und Gemeinkosten zu unterteilen. Einzelkosten – wie Zins- und Versicherungskosten – sind jeweils abhängig vom Wert des einzelnen Lagergutes und dessen Lagerdauer. Gemeinkosten sind dagegen nicht unmittelbar dem einzelnen Lagergut zurechenbar, oder entstehen – bezogen auf das einzelne Lagergut – unvorhersehbar (z.B. Diebstahl, Beschädigung. Verderb) und können daher nur anhand von Erfahrungswerten der Vergangenheit als Prozentsatz vom Wert des Lagergutes pro Lagerperiode berücksichtigt werden.

 

Die Wahl von Kostenschlüsseln

Für die Gemeinkosten müssen für Kalkulationszwecke geeignete Kostenschlüssel für die Zurechnung auf die einzelnen Lagergüter festgelegt werden. Ist eine Zurechnung auf einzelne Lagergüter nicht möglich oder wirtschaftlich vertretbar, sind diese in geeigneter Weise zu Artikelgruppen zusammenzufassen. Alle zeitabhängigen Schlüsselgrößen sollten zudem auf eine einheitliche Lagerperiode (Tag, Woche, Monat) in Abhängigkeit von der üblichen Dauer der Lagerung bezogen werden.

Die beispielhaft aufgeführten Lagerkosten sind bereits im Hinblick auf die Zurechnung der Gemeinkosten mit Hilfe von Kostenschlüsseln aufgestellt worden:

  • Für die Raumkosten könnte ein Kostensatz je Quadratmeter pro Lagerperiode ermittelt und den gelagerten Produkten zugerechnet werden.
  • Für Handlingkosten würde sich ein Kostensatz je Lagerbewegung (Ein- und Auslagerung) pro Gebinde, ggf. umgerechnet auf das einzelne Stück anbieten, was aber sehr aufwendig zu berechnen wäre. Ersatzweise könnte auch ein Kostensatz pro Gewichtseinheit in Betracht kommen, wenn Kenntnisse über das ein- und ausgelagerte Warengewicht während eines bestimmten Zeitraumes, z.B. des Geschäftsjahres, vorhanden sind. Handlingkosten sind aber nicht zeitabhängig, weshalb ihre gesonderte Erfassung und Zurechnung je Lagerbewegung oder Gewichtseinheit die Genauigkeit der gesamten Kalkulation erhöht.
  • Die Kosten aufgrund von bzw. zum Schutz vor Lagerrisiken sind dagegen vom Wert und der Lagerdauer abhängig und daher sachgerecht als Kostensatz je Werteinheit pro Lagerperiode zu berechnen und den gelagerten Produkteinheiten zuzurechnen.
  • Für die Verwaltungskosten der Lagerhaltung wie Planung und Disposition, Buchhaltung, Personalverwaltung des Lagerpersonals etc. sind allerdings kaum sachgerechte Kostenschlüssel zu finden, schon gar nicht mit vertretbarem Aufwand. Sollen diese Verwaltungskosten für eine Vollkostenkalkulation berücksichtigt werden, kann mit vertretbarem Aufwand nur ein prozentualer Kostenzuschlag festgelegt werden.

Alle verwendeten Kostenschlüssel sind aber immer nur ein Hilfsmittel, um Gemeinkosten auf eine Produkteinheit zuzurechnen, die ihr eigentlich gar nicht zurechenbar sind. Da aber, z. B. bei der Kalkulation von Lagergeld, eine Vollkostendeckung angestrebt wird, kann man sich nur damit behelfen, möglichst sachgerechte Kostenschlüssel zu verwenden und das Ergebnis mit den Marktpreisen zu vergleichen, um sich nicht unbeabsichtigt aus dem Markt zu kalkulieren. Sofern das Lager nicht ausgelastet ist, verbessern Lagergelder, die höher sind als die Lagereinzelkosten des gelagerten Produktes, aber den Unternehmensgewinn, weil sie einen Beitrag zur Deckung der fast ausschließlich fixen Gemeinkosten leisten.

Für eigene Ware sind die Lagereinzelkosten die Kosten, die auch auf kurze Sicht mindestens in die Preiskalkulation einbezogen und zusätzlich zu allen anderen variablen Kosten des jeweiligen Produktes als Preis am Markt mindestens erzielt werden müssen. Über einen längeren Zeitraum ist natürlich auch für eigene Ware eine Vollkostendeckung anzustreben.

Lesen Sie auch Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4 dieser Reihe!