Die CDH, der Bundesverband Direktvertrieb (BDD) e.V. und der Verband der Gründer und Selbständigen (VGSD) e.V. wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu einem Gespräch am 26.10.2025 über das Thema „Mutterschutz für Selbständige“ eingeladen. Die CDH und ihre Partnerverbände nutzten die Gelegenheit um sich für eine Ausgestaltung eines Mutterschutzes auszusprechen, der für Selbständige weder finanzielle noch bürokratische Nachteile hat.
Hintergrund ist eine Sitzung des Bundesrates im April 2024, in der dieser sich für die Schaffung gleichwertiger gesetzlicher Mutterschutzleistungen für Selbständige ausgesprochen hat. Der Koalitionsvertrag 2025 greift diesen Vorschlag auf und kündigt die Einführung eines Mutterschutzes für Selbständige analog zu den Mutterschutzfristen für abhängig Beschäftigte an. Der Mutterschutz für Selbständige ist zudem Teil des Aktionsplans „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“, den das BMWE bereits 2023 initiiert hat.
Denn während Arbeitnehmerinnen finanzielle Unterstützung in Form von Mutterschaftsgeld und Zuschüssen zur Lohnfortzahlung erhalten, müssen selbstständige Frauen für ihre finanzielle Sicherheit selbst sorgen. Die einzige Absicherung, die selbständige Frauen derzeit haben, ist über eine freiwillige Versicherung bei der jeweiligen (gesetzlichen) Krankenkasse. Aus diesem Grund sollen auch selbständige (werdende) Mütter geschützt werden. Die genaue Ausgestaltung und die Finanzierung dieses Mutterschutzes sind jedoch noch offen und werden derzeit heiß diskutiert.
Die CDH und ihre Partnerverbände haben die Einladung genutzt und dem Ministerium gegenüber ihre – im Folgenden zusammengefassten – Ansichten mitgeteilt:
- Steuerfinanzierung als bevorzugte Lösung: Eine Steuerfinanzierung stellt die effizienteste und bürokratieärmste Lösung dar, um den Mutterschutz für Selb-ständige sicherzustellen.
- Umlagesystem nach U2-Modell: Ein Umlagesystem analog zur U2-Umlage würde für Selbständige wie auch für ihre Auftraggeber einen hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand bedeuten.
- Freiwillige Versicherungsmodelle staatlich fördern: Freiwillige Versicherungs-modelle wie Krankentagegeld- und Betriebsausfallversicherungen ermöglichen bereits heute eine mutterschutzähnliche Absicherung für Selbständige. Ihre gezielte Weiterentwicklung – idealerweise modular und staatlich gefördert – ist praxistauglicher und gerechter als ein neues Umlagesystem. Damit Selbständige sich freiwillig gegen Betriebsausfälle absichern können, bedarf es staatlicher Unterstützung.
- Entlastung durch echte Einkommensgerechtigkeit: Selbständige zahlen höhere Sozialbeiträge als Angestellte, erhalten aber keine gleichwertigen Leistungen. Besonders bei Schwangerschaft und geringem Einkommen führt das zu spürbaren Nachteilen. Beiträge müssen künftig einkommensgerecht erhoben werden.
- Zuverdienst während des Mutterschutzes ermöglichen: Selbständige sollten die Möglichkeit haben, während der Mutterschutzzeit in begrenztem Umfang weiterzuarbeiten, um etwa durch die Betreuung laufender Geschäftsprozesse oder Kundenkontakte ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern. Ein Zuverdienst schafft Flexibilität, verhindert langfristige Einbußen und berücksichtigt die besonderen Arbeitsrealitäten selbständiger Frauen.
Die CDH wird sich in den weiteren Prozess einbringen und seine Mitglieder auf dem Laufenden halten. Das Positionspapier der CDH und ihrer Partnerverbände finden Sie HIER.
