Vor- und Nachteile bei der Wahl der Rechtsform abwägen

Gerade am Anfang fällt Gründern manchmal die Frage schwer, welche Rechtsform sie für Ihr Unternehmen wählen sollen. Dabei sind nämlich nicht nur rechtliche und steuerliche, sondern auch haftungsrechtliche Auswirkungen zu beachten. Hier finden Sie die gängigsten Rechtsformen für Gründer.

 

Sie gründen alleine?

Bei einem Gründer entsteht ein Einzelunternehmen. Der Gründer hat die volle Handlungsfreiheit und Kontrolle. Vorschriften für die Höhe des Startkapitals gibt es nicht. Handelt es sich um ein kaufmännisches Unternehmen, muss es ins Handelsregister eingetragen werden. Kleingewerbetreibenden steht die Eintragung frei. Steuerrechtlich erzielt der Handelsvertreter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für alle entstehenden Schulden, d. h. auch für Steuerschulden, haftet der Betriebsinhaber mit seinem gesamten Vermögen.

 

Sie gründen mit mindestens einer weiteren Person?

Wenn sich mindestens zwei Personen zum Betrieb eines Kleingewerbes zusammenschließen, bilden sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesellschaft). Alle Gesellschafter haften mit ihrem vollen – auch privaten – Vermögen. Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Gesellschaftsform, bei der sich zwei oder mehr Personen zusammenschließen, um unter einem gemeinsamen Firmennamen ein Handelsgewerbe zu betreiben. Alle Gesellschafter haften voll.

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine besondere Rechtsform für ein Handelsunternehmen. In Betracht kommt sie für Unternehmer, die Partner mit zusätzlichem Kapital wünschen, aber alleiniger Chef im Unternehmen bleiben wollen. Die KG besteht aus dem Unternehmer (Komplementär) und weiteren Gesellschaftern (Kommanditisten). Diese beteiligen sich aber nur finanziell am Unternehmen. Der Komplementär haftet voll.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört zu den Kapitalgesellschaften und ist die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform. Der wichtigste Grund dafür ist: Die Gesellschaft haftet gegenüber Geschäftspartnern nur bis zur Höhe des Stammkapitals. Durch die Gründung werden der (Ein-Personen-GmbH) oder die Gesellschafter Anteilseigner an der GmbH. Die einzelnen Gesellschafter haften dabei mit ihrem jeweiligen Anteil an diesem Stammkapital.

Eine Vorstufe zur GmbH ist die ausdrücklich als haftungsbeschränkt zu bezeichnende Unternehmergesellschaft (UG), die gerade von Existenzgründern und Jungunternehmern häufig gewählt wird. Das Stammkapital beträgt nur 1 Euro (bei der GmbH 25.000 Euro) und die Gründungsformalien sind geringer. Andererseits entspricht das Image der UG nicht dem der GmbH, weshalb es z.B. bei Verhandlungen mit Banken schwieriger werden könnte.

Da bei der Wahl der Rechtsform zahlreiche Aspekte beachtet, Vor – und Nachteile abgewogen werden müssen, sollten sich CDH-Mitglieder stets von Ihrem CDH-Landesverband individuell beraten lassen.