Die Überbrückungshilfe IV kann für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 inzwischen beantragt werden, aber nur über prüfende Dritte. Auch Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe IV sind jetzt möglich.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zur Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 endet am 30. April 2022. Die Antragstellung kann über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen, auf der auch alle Einzelheiten zur Überbrückungshilfe IV zu finden sind.
Noch ein Hinweis zur Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe III Plus: Seit dem 18. März 2022 können Antragsteller nach erfolgter Bewilligung von der Neustarthilfe Plus zur Überbrückungshilfe III Plus wechseln und umgekehrt. Seit dem 25. März können Direktantragstellende im Antragsportal die Endabrechnung ihrer Neustarthilfe Plus vornehmen.