Anspruch auf Rückzahlung der gemäß Handelsvertretervertrag gezahlten Zuschüsse nach fristloser Kündigung
Das vorinstanzliche Gericht hat zu Recht einen Rückzahlungsanspruch der Klägerin aufgrund der in den Zusatzvereinbarungen des Agenturvertrages jeweils enthaltenen Klausel: "Wird der Agenturvertrag aus wichtigem Grund fristlos gekündigt, ist der bis zum Kündigungszeitpunkt gezahlte Kostenzuschuss zurückzuzahlen." verneint.