Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt ab November 2024 Wirtschafts-Identifikationsnummern (W-IdNr.) für alle wirtschaftlich Tätigen. Die neue W-IdNr. wird unabhängig von der Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel vergeben.
Die W-IdNr. betrifft insbesondere wirtschaftlich Tätige, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes sind. Viele Unternehmer haben bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie wird für die Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel benötigt. Nimmt ein Unternehmer aber nicht am innergemeinschaftlichen Handel teil, hat er keine USt-IdNr. Er ist aber im Inland wirtschaftlich tätig. Die neue W-IdNr. wird unabhängig von der Teilnahme am innergemeinschaftlichen Handel vergeben. „Wichtig ist, dass die USt-IdNr. wie gewohnt weiter zu verwenden ist. Sie wird nicht durch die W-IdNr. ersetzt.
Die Vergabe des neuen Ordnungskriteriums beginnt im November 2024 und soll im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Erst dann kann das neue Ordnungskriterium auch tatsächlich genutzt werden. Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt für die wirtschaftlich Tätigen, die über keine USt-IdNr. verfügen ausschließlich über das ELSTER-Benutzerkonto. Wirtschaftlich Tätige, denen bereits eine USt-IdNr. erteilt wurde, werden durch eine im Bundessteuerblatt Teil I sowie auf der Internetseite des BZSt veröffentlichte Mitteilung allgemein über die Vergabe der W-IdNr. informiert.
Grund für die vereinfachte Bekanntgabe ist, dass sich die neue W-IdNr. aus der bereits vorhandenen USt-IdNr. und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal (U-Merkmal) zusammensetzt. Für die erste wirtschaftliche Tätigkeit wird das U-Merkmal „00001“ vergeben. Jede weitere wirtschaftliche Tätigkeit und jede weitere Betriebsstätte des Unternehmens erhalten ein weiteres U-Merkmal.
Wenn der Unternehmer seine USt-IdNr. kennt, kann er seine W-IdNr. hieraus ableiten. Denn die vorhandene USt-IdNr. wird durch fünf Ziffern am Ende ergänzt. Bei der initialen Vergabe der W-IdNr. ab November 2024 handelt es sich dabei in jedem Fall um das U-Merkmal „00001““.
Weitere Informationen zur W-IdNr. sind auf der Homepage des BZSt veröffentlicht.