Die Europäische Kommission hat am 11.02.2020 mitgeteilt, dass sie keine Einwände gegen eine höhere finanzielle Förderung von Elektrofahrzeugen in Deutschland hat. Die Bundesregierung kann somit den Umweltbonus (oder auch Kaufprämie genannt) für Elektrofahrzeuge wie angekündigt erhöhen. Die neuen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 04.11.2019 zugelassen wurden.
Die Bundesregierung hatte Ende 2019 beschlossen, den Umweltbonus bis zum 31.12.2025 zu verlängern und zu erhöhen. Diese Verlängerung und Erhöhung wurde nun im Grundsatz gebilligt.
Konkret soll der Zuschuss bei E-Fahrzeugen bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro von 4.000 auf 6.000 Euro und bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis bis zu einer Grenze von 65.000 Euro auf 5.000 Euro steigen. Bei Plug-in-Hybriden soll der Zuschuss auf 4.500 (Neupreis bis 40.000 Euro) respektive 3750 Euro (Neupreis über 40.000 bis 65.000 Euro) steigen. Hinzu kommt noch eine Ersparnis bei der Mehrwertsteuer von bis zu 570 Euro. Die Industrie wird sich weiterhin zur Hälfte am Umweltbonus beteiligen.
Die angepasste Förderrichtlinie wird noch im Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten.