Die Rechtsanwaltskammer Hamburg warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche. Mit gefälschten Kanzleiwebsites bieten tatsächlich nicht existierende „Rechtsanwaltskanzleien“ Waren aus angeblichen Insolvenzauflösungen an, die nach Zahlung nie geliefert werden. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.
Hierzu führt die BRAK weiter aus:
- Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg warnt vor einer angeblichen „Kanzlei Lüpertz“ aus Hamburg, die unter „https://kanzlei-luepertz.de“ auftritt. Nach Informationen der Kammer wurde hier von Betrügern das Profil einer tatsächlich existierenden Anwältin gekapert, die mit der genannten Webseite nichts zu tun hat. Die vermeintliche Kanzlei bietet Waren aus angeblichen Insolvenzauflösungen an, die nach Zahlung nie geliefert werden.
- In dem Zusammenhang hat die Kammer Hamburg auch Hinweise auf weitere Kanzleien erhalten, die nach ihrer Kenntnis ebenfalls nicht existieren. Dies gilt etwa für die vermeintlichen Kanzleien, die unter den Domains „https://kanzlei-wendler-matz.de“ und “ https://www.richter-rechtsanwaelte.net/“ auftreten. Die Warnung der Kammer bezieht sich ausdrücklich nur auf diese Domains und nicht auf Kanzleien mit ähnlichen Namen.
- Die Masche ist dabei stets die gleiche: Es wird eine Internetpräsenz einer tatsächlich nicht existierenden Rechtsanwaltskanzlei aufgebaut. Das Design orientiert sich an den Seiten echter Anwaltskanzleien. Insbesondere die Fotos der angeblichen Anwältinnen und Anwälte der nichtexistierenden Kanzleien werden von den Internetseiten echter Kanzleien gestohlen, heißt es auf der Kammerwebsite.
- Personen, die von den genannten angeblichen Rechtsanwaltskanzleien angeschrieben wurden oder werden, stellt die Rechtsanwaltskammer Hamburg anheim, Strafanzeige zu erstatten.
- In jedem Fall sollten Betroffene derartiger Schreiben die Echtheit der als Absender angegebenen Kanzleien sorgfältig prüfen. Anhand des Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnisses lässt sich tagesaktuell überprüfen, ob eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist und in welcher Kanzlei sie oder er tätig ist. Doch sogar diese Prüfung kann unzureichend sein – dies zeigt der eingangs erwähnte Fall, in dem sogar die Identität einer Anwältin gestohlen wurde.
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