Die Bundesregierung hat am 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) führt dazu weiter aus:

  • In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin Corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.
  • In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
  • Der erleichterte Zugang zu Grundsicherung und die telefonische Krankschreibung sind jedoch weiterhin möglich.

Das BMAS hat seinen Fragen-Antworten-Katalog zur Corona-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert (Stand: 25.1.2023). Zu den FAQ gelangen Sie hier.

Die Bundesregierung hat ebenfalls weitere Informationen zum gesamten Themenkomplex nachstehend bereitgestellt: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/informationen-fuer-arbeitnehmer-1821408