Die Koalition hatte sich bereits im Koalitionsausschuss vom 23. Februar 2022 auf ein umfassendes Paket zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen geeinigt. Am 24. März 2022 hat sich die Regierungskoalition auf ein zweites Maßnahmenpaket im Zuge der Energiepreisexplosion geeinigt.

Dazu zählen u.a. die Unterstützung zur Senkung der Stromkosten durch die vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage ab dem 1. Juli 2022, die Anhebung des Arbeitnehmerpausch-Betrages, des Grundfreibetrages, der Fernpendler-Pauschale, der Heizkostenzuschuss und weitere Maßnahmen.

Darüber hinaus hat die Koalition bereits am 17. März 2022 eine Verdoppelung des Heizkostenzuschusses für Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld auf den Weg gebracht

Nun hat sich die Regierungskoalition auf ein zweites umfassendes Maßnahmenpaket zur Entlastung der Mitte der Gesellschaft verständigt. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger unbürokratisch und schnell bei der Bewältigung der gestiegenen Kosten insbesondere in den Bereichen Mobilität, Wärme und Ernährung unterstützt werden.

Zu den jetzt beschlossenen Maßnahmen gehören:

  • die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate auf das europäische Mindestmaß. Sofern diese Entlastung tatsächlich an den Tankstellen ankommt, wäre eine Senkung der Nettopreise für Benzin um 29,45 Cent und für Diesel um 14,04 Cent pro Liter die Folge. Aus Sicht der CDH viel zu kurz und vor allem für Diesel viel zu wenig. Deshalb hatte die CDH bereits zu Beginn der kriegsbedingten Kraftstoffpreisexplosion in einem persönlichen Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Lindner, neben der Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe für die Dauer der kriegsbedingten Preiserhöhungen, auch die Aussetzung der CO2-Steuer für diesen Zeitraum gefordert. Das brächte eine Nettoentlastung für Benzin um weitere 8 bzw. für Diesel um weitere 9,5 Cent pro Liter. Speziell für Diesel eine unbedingte Notwendigkeit!
  • 300 € Energiepreispauschale für einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die der Einkommenssteuer unterliegt. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.
  • Ein Einmalbonus für jedes Kind in Höhe von 100 Euro.
  • 100 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen zusätzlich zu der bereits beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro und
  • eine 90 Tage ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat für alle Bürgerinnen und Bürger.

Dabei wird die Bundesregierung alle Möglichkeiten prüfen, durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Absenkung der Energiesteuern und sinkende Rohstoffpreise an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.

Einen Überblick über die derzeit geplanten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung, einschließlich des ersten Entlastungspakets wegen der Energiepreisexplosion und des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes, findet sich auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.