Am 3. und 4. April 2025 fand das 15. Symposium über aktuelle Fragen des Vertriebsrechts und Internationalen Handelsrechts der Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht e.V. statt. Zahlreiche Vorträge wurden u.a. zur neuesten Rechtsprechung zum Vertriebsrecht, den Besonderheiten des polnischen Vertriebsrechts, zum Compliance im Vertrieb und zur Frage ob Influencer Handelsvertreter sein können gehalten.

Die CDH war aktiv in die Veranstaltung eingebunden. Eckhard Döpfer, Hauptgeschäftsführer der CDH, lieferte sich auf dem Podium ein Streitgespräch mit Albin Ströbl, der das Handelsvertreterrecht im Münchener HGB Kommentar kommentiert. Das Thema des Streitgespräches lautete: „Handelsvertreterfreundlich(st)e Auslegung der Richtlinie 86/653/EWG – Ist diese zwingend, und wie weit reicht sie?“ Zu den Teilnehmern zählten auch zahlreiche andere Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführer/-innen der CDH-Landesverbände.

Der Verein war im März 2009 zu dem Zweck gegründet worden, die Entwicklung des deutschen und internationalen Vertriebsrechts im Interesse der Wissenschaft, der Praktiker und aller sonstigen vom Vertriebsrecht berührten Kreise zu fördern. Dieses geschieht bislang insbesondere durch wissenschaftliche Veranstaltungen und Vorträge und durch die Förderung des Meinungsaustausches von Wissenschaftlern und Praktikern des Vertriebsrechts im In- und Ausland. Aus diesem Grunde findet einmal jährlich ein Symposium in Leipzig statt. Daran nahmen neben Teilnehmern von anderen Verbänden, zahlreiche in Deutschland auf Vertriebsrecht spezialisierte Rechtsanwälte und ebenfalls Rechtsanwälte der CDH-Organisation teil, um sich fortzubilden.