Bund und Länder haben sich am 27. August 2020 auf gemeinsame Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt.
Folgende Maßnahmen wurden vereinbart:
- Für Verstöße gegen die Maskenpflicht werden die Länder (mit Ausnahme Sachsen-Anhalts) ein Mindestregelbußgeld in Höhe von 50 Euro festlegen. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern werden gebeten zu prüfen, wie darüber hinaus für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein – wie ein Bußgeld wirkendes – erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden kann.
- Die Möglichkeit freiwilliger kostenloser Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten endet zum Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.
- Für Reisende aus Risikogebieten wird die Testpflicht vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht gewährleistet ist. Möglichst am 1. Oktober soll eine neue Regelung zur Selbstisolation eingeführt werden. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich.
- Großveranstaltungen bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich ist, bleiben weiterhin untersagt, mindestens bis zum 31.12.2020. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.
- Der Bund sagt weitere 500 Millionen Euro für verlässliche digitale Homeschooling-Angebote zu, sollte kein Präsenzschulbetrieb stattfinden können.
- Gesetzlich Versicherte erhalten in diesem Jahr fünf Tage zusätzlich Kinderkrankentagegeld pro Elternteil, Alleinerziehende zehn.
Hinweis:
Der Bund-Länder-Beschluss ist auf der Homepage der Bundesregierung veröffentlicht.