Vor kurzem hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein aktualisiertes Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben veröffentlicht.
Das mit Datum vom 19. November 2025 veröffentlichte Schreiben ergänzt die Regelungen des zuvor ergangenen BMF-Schreibens vom 30. Juni 2021 zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen um Regelungen auf Grund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025. Das aktuelle Schreiben und auch die vorausgegangen Schreiben zu diesem Thema finden Sie unter der Überschrift „Bewirtungsaufwendungen“ in unserer Infothek Steuern.
