Die neu beschlossenen Corona-Hilfen tragen immer noch nicht genügend dem Umstand Rechnung, dass Vermittlerberufe zumeist nur geringe Betriebskosten haben. Dennoch sind die Vermittlerberufe durch Einschränkungen bzw. die Folgen der Corona-Pandemie mit Blick auf ihre Lebenshaltungskosten stark belastet, wenn sie nicht in genügendem Umfang Geschäfte vermitteln können.
Aus diesem Grund hat sich die CDH gemeinsam mit dem Verband der privaten Bausparkassen (VdPB), dem Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) und dem Bundesverband Direktvertrieb (BDD) nochmals an die Bundesregierung und weitere politische Entscheidungsträger mit einem umfangreichen Positionspapier gewandt.
Die vier Verbände, die die Interessen der gesamten Bandbreite aller Vermittlerberufe in Deutschland vertreten, hoben hervor, dass viele Vertriebsunternehmer bisher immer noch durch das Raster der Corona Hilfen fallen. In geringem Umfang bestehende Betriebskosten, die für Vermittlerberufe typisch sind, stehen private Lebenskosten gegenüber, die auch durch die Grundsicherung nur unzureichend abgedeckt werden konnten.
Aus diesem Grunde fordern die CDH, der VdPB, BVK und der BDD in ihrem gemeinsamen Positionspapier, u.a. die Aufstockung des geplanten Festbetrages im Rahmen der Neustarthilfe mit welchem die Lebenshaltungskosten abgedeckt werden sollen. Darüber hinaus müssten private Lebenshaltungskosten abgedeckt durch einen sog. Unternehmerlohn auch rückwirkend noch in den einzelnen Bundesländern in den dort derzeit anlaufenden Rückmeldeverfahren Berücksichtigung finden. In Bezug auf die Überbrückungshilfe III wurde eine Verlängerung der Antragsfrist auf das Jahresende 2021 gefordert, um dem unter verschiedenen Aspekten auftretenden zeitverzögerten Liquiditätsausfall bei den Vermittlerberufen Rechnung tragen zu können.
Download Positionspapier: https://cdh.de/wp-content/uploads/2020/12/Positionspapier-zum-Aenderungsbedarf-bei-der-November-Dezemberhilfe-Ueberbrueckungsgeld-III-einschliesslich-geplanter-Neustarthilfe.pdf