Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 4. November 2020 ein ergänzendes BMF-Schreiben zur Absenkung der Umsatzsteuer veröffentlicht. Das Schreiben enthält auch wichtige Informationen im Hinblick auf die Rückumstellung der Steuersätze ab 1. Januar 2021 auf 19% bzw. 7%.

Zu folgenden Punkten wurden Konkretisierungen vorgenommen:

  • Voraus-und Anzahlungsrechnungen
  • Ausgabe  von Gutscheinen
  • Erstattung von Pfandbeträgen
  • Gewährung von Jahresboni
  • Herstellerrabatt bei der Abgabe pharmazeutischer Produkte
  • Besteuerung von Strom-, Gas-, Wasser-, Kälte-und Wärmelieferungen sowie von Abwasserbeseitigung
  • Besteuerung von Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen
  • Sonder-und Ausgleichszahlungen bei Miet-oder Leasingverträgen
  • Anzuwendender Steuersatz bei Gesamtmargenbildung nach § 25 Abs. 3 Satz 3 UStG
  • Differenzbesteuerung
  • Zeitungs-und Zeitschriftenabonnements
  • Leistungszeitpunkt bei Leistungen eines Insolvenzverwalters
  • Leistungen des Gerüstbauerhandwerks
  • Wiederkehrende Leistungen
  • Besteuerung der Umsätze im Gastgewerbe

Wir haben dieses Schreiben bereits in die Infothek Steuern auf der cdh.de eingestellt. Sie finden dieses hinter nachstehendem Link https://cdh.de/download/11432/. Das BMF-Schreiben vom 4. November 2020 sowie weitere Informationen finden Sie derzeit auch auf den Internetseiten des BMF hier