Mit einem digitalen grünen Nachweis will die EU-Kommission den Europäern in diesem Sommer ein sicheres Reisen während der Corona-Pandemie ermöglichen. Der vorgeschlagene Nachweis soll als Beleg dafür dienen, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Er wird unentgeltlich in digitaler Form oder in Papierform bereitgestellt. Es bleibt in der Verantwortung der Mitgliedstaaten zu entscheiden, von welchen Beschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit Reisende ausgenommen werden. Diese Ausnahmen müssen jedoch in gleicher Weise für alle Reisende gelten, die Inhaber eines digitalen grünen Nachweises sind.
Der digitale grüne Nachweis wird einen QR-Code enthalten, um die Sicherheit und Authentizität des Zertifikats zu gewährleisten. Die Kommission wird ein Zugangsportal einrichten und Überprüfungssoftware entwickeln, um sicherzustellen, dass alle Zertifikate in der gesamten EU akzeptiert werden können, und die Mitgliedstaaten bei der technischen Implementierung von Zertifikaten unterstützen.
Der digitale grüne Nachweis soll in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und auch Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz offenstehen. Der digitale grüne Nachweis sollte allen Bürgerinnen und Bürgern in der EU und ihren Familienangehörigen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ausgestellt werden. Er sollte auch Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz in der EU und Besuchern, die das Recht haben, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, ausgestellt werden.
Die Einführung des digitalen grünen Nachweises ist eine vorübergehende Maßnahme. Sie wird ausgesetzt, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ende der internationalen COVID-19-Gesundheitsnotlage erklärt hat.
Der Vorschlag muss er noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden.
Die Pressemitteilung vom 17.03.2021 und weitere Informationen finden Sie hier