(EFRAG) mit Schreiben vom 27. März 2025 beauftragt, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) Set 1 zu überarbeiten. Ziel ist eine deutliche Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.
Folgende Handlungsfelder stehen aus Sicht der EU-Kommission für die Überarbeitung im Fokus:
- Reduzierung verpflichtender Datenpunkte, insbesondere durch die Streichung von weniger relevanten Angaben,
- Priorisierung quantitativer gegenüber qualitativen Informationen,
- mögliche Umwandlung verpflichtender in freiwillige Berichtsanforderungen.
Zudem sollen unklare Vorgaben präzisiert werden, insbesondere zur Anwendung des Wesentlichkeitsprinzips, um sicherzustellen, dass nur wesentliche Informationen berichtet werden müssen.
Die Europäische Kommission betont die Bedeutung der Kohärenz mit anderen EU-Normen sowie die Wahrung und Optimierung der Interoperabilität mit globalen Berichtsstandards. Erfahrungen aus der ersten Anwendung der ESRS sollen in den Prozess einfließen.
Der überarbeitete Vorschlag soll bereits bis zum 31. Oktober 2025 vorgelegt werden. Die EFRAG soll sich bei der Überarbeitung an den Omnibus-Vorschlägen der EU-Kommission vom 26. Februar 2025 orientieren.
Das Schreiben der EU-Kommission ist auf der Homepage der EU-Kommission veröffentlicht. Dieses finden Sie hier.