Viele Zivilverfahren landen erst nach etlichen Verhandlungen beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser Verfahrensgang soll nun vereinfacht und beschleunigt werden – so hat es die Online-Konferenz der Justizminister der Länder am 17. Juni 2021 beschlossen.
Instanzgerichte sollen bei wichtigen Zivilverfahren, wie anlässlich des Diesel-Skandals, den BGH früher anrufen können, um schneller zu einem abschließenden Urteil zu kommen. Eine Arbeitsgruppe soll nun ein Verfahren und Details erarbeiten.
Nach den massenhaften Verfahren anlässlich des Diesel-Skandals vor Gerichten in Deutschland soll eine schnellere höchstrichterliche Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen bei massenhaften Zivilklagen möglich gemacht werden. Im Anschluss an eine Online-Konferenz der Justizminister der Länder am 17. Juni 2021 berichtete der Vorsitzende Peter Biesenbach (CDU), derzeit NRW-Justizminister, dass zügig eine Arbeitsgruppe zu dem Thema eingesetzt werde, um hierfür ein Verfahren und Details zu erarbeiten. Es gehe dabei um die Möglichkeit, dass Instanzgerichte – etwa Landgerichte – den Bundesgerichtshof vorab um die Klärung von Rechtsfragen bitten können, die wichtig sind für viele Verfahren.
Es habe eine Vielzahl an Verfahren an den Landgerichten zum Diesel-Skandal gegeben, zu denen am Ende doch der BGH entscheiden musste, was aus seiner Sicht richtig ist. Den Instanzgerichten hätte viel Arbeit erspart werden können, wenn die zentrale Frage gleich dem Bundesgerichtshof hätte vorgelegt werden können. Dann wären viele Verhandlungstage nicht erforderlich gewesen. Bisher wird in Zivilverfahren die jeweils höhere Instanz angerufen und nicht gleich der BGH eingeschaltet. Das ist aufwendig und zudem auch langwierig.
Im Beschluss der Justizministerkonferenz wird betont, dass eine zügige höchstrichterliche Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen in Massenverfahren die „Dauer und das Ausmaß divergierender Rechtsprechung der Instanzgerichte – sowie den damit mitunter einhergehenden Vertrauensverlust der Rechtssuchenden – mindert“. Es werde auf diese Weise für eine Vielzahl gleichartig Betroffener Rechtssicherheit geschaffen. Die höchstrichterliche Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen nehme bisher mitunter erhebliche Zeit in Anspruch, „insbesondere wenn eine von Massenklagen betroffene Prozesspartei ihre Verfahrenstaktik darauf ausrichtet, ein abschließendes Urteil mit Präzedenzwirkung zu vermeiden“.