Rauchen wird nach dem vom Deutschen Bundestag am 10. Juni 2021 beschlossenen Tabaksteuermodernisierungsgesetz teurer. Der Finanzausschuss hatte sich bereits am Vortag mit dem Gesetzentwurf befasst und diesen abschließend beraten. Danach sollen E-Zigaretten und Tabakerhitzer von 2022 an höher besteuert werden. Die Steuer auf herkömmliche Zigaretten, Zigarren und Zigarillos wird ebenfalls erhöht.

Auch nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten werden künftig der Tabaksteuer unterworfen, bisher gilt für sie nur die reguläre Umsatzsteuer. Für erhitzten Tabak wird eine zusätzliche Steuer eingeführt, sodass er künftig wie Zigaretten besteuert wird.

Die im Finanzausschuss vorliegenden Änderungsanträge sehen neben einer höheren Besteuerung auch weniger Erhöhungsschritte vor, im Einzelnen u. a. eine Anpassung der Steuertarife für Zigaretten und Feinschnitt. Je Zigarette ist eine Erhöhung auf 12,28 Cent geplant, statt bisher 11,1 Cent. Statt fünf Erhöhungsstufen soll es vier Stufen über einen Zeitraum von fünf Jahren geben. Zudem ist Teil der Änderungsanträge eine Erweiterung der Besteuerung von Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten um nikotinfreie Sub-stanzen und eine Umstellung der Besteuerungsgrundlage von Milligramm Nikotin auf Millimeter der Substanz. Außerdem soll eine zusätzliche Steuer für Wasserpfeifentabak eingeführt werden.

Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses finden sie hier.