Die Minijob-Zentrale hat bereits Ende Juli die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2021 veröffentlicht. Die Geringfügigkeits-Richtlinien informieren über das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht bei geringfügigen Beschäftigungen – dazu zählen geringfügig entlohnte Beschäftigungen sowie kurzfristige Beschäftigungen. Sie unterstützen insbesondere Arbeitgeber im Umgang mit der besonderen Beschäftigungsform.

Gegenüber der letzten Fassung der Geringfügigkeits-Richtlinien haben sich insbesondere folgende Änderungen ergeben:

  • Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale nach § 3 Nrn. 26 und 26a EStG von 2.400 Euro bzw. 720 Euro auf 3.000 Euro bzw. 840 Euro für die Zeit ab 1. Januar 2021 (Jahressteuergesetz 2020 vom 21. Dezember 2020, BGBl I S. 3096); vgl. B 2.2.1.6.
  • Klarstellung im Zusammenhang mit der Wirkung des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit bzw. der Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei Unterbrechung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung wegen Bezugs einer Entgeltersatzleistung (vgl. B 2.2.3.1, B 2.2.3.2.1, B 2.2.3.3 und B 2.2.4.1).
  • Berücksichtigung des BSG-Urteils vom 24. November 2020 (B 12 KR 34/19 R) zu den Zeitgrenzen bei einer kurzfristigen Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen, wonach die Anwendung der jeweiligen Zeitgrenze nicht vom wöchentlichen Beschäftigungsumfang abhängt (vgl. B 2.3.1 und B 2.3.2).
  • Klarstellung zur Ermittlung der Anzahl der Kalendertage für den Zeitraum einer kurzfristigen Beschäftigung, der nicht ausschließlich aus vollen Monaten, sondern auch aus Teilmonaten besteht (vgl. B 2.3.2).
  • Aufnahme von Textfeldern zur Erläuterung der Berechnung der Kalendertage in den jeweiligen Beispielen mit Bezug zur kurzfristigen Beschäftigung (vgl. J).

Hinweise:

Die Geringfügigkeits-Richtlinien lösen die Geringfügigkeits-Richtlinien in der Fassung vom 21.11.2018 ab. Sie gelten bereits seit dem 1.8.2021. Die gegenüber der Vorversion geänderten Textpassagen wurden in Fettschrift kenntlich gemacht.

Der Volltext der Richtlinien ist auf der Homepage der Minijob-Zentrale veröffentlicht.

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