Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen hatten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits am 8. April 2022 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgestellt. Die ersten beiden Programme sind nun startklar.

  1. Wesentliche Eckpunkte zu den Großbürgschaftsprogrammen (Anträge können seit dem 29.4.2022 gestellt werden)

Wer wird gefördert?

Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen.

Was kann verbürgt werden?

Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80%, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90%.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Programmbefristung:

Das erweiterte Großbürgschaftsprogramm ist gemäß befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

 

  1. Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR (voraussichtlicher Start: 9.5.2022)

KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten

  • eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro,
  • eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Wer wird gefördert?

Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung.

Was wird gefördert?

Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine

  • 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und
  • 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.

Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?

Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt,
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland,
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte,
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, der Ukraine oder Belarus,
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Welche Konditionen gelten?

Kredite mit folgenden Eigenschaften:

  • max. 6 Jahre Laufzeit,
  • bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre,
  • sechs Jahre Zinsbindung.

Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Homepage zu entnehmen.

Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.

Programmbefristung

Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet. Weitere Infos zum Programm wird die KfW ab dem 9.5.2022 auf ihrer Homepage veröffentlichen.