Die Bundesregierung hat sich auf neue Subventionsregeln für den Kauf von Elektrofahrzeugen geeinigt. Demnach endet die Subventionierung für alle Fahrzeuge mit Plug-In-Hybridantrieb zum Jahresende. Das gilt auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb. Die Steuervorteile von Fahrzeugen mit beiden Antriebsarten für die Versteuerung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen bleiben dagegen in voller Höhe erhalten.
Nur noch private Käufer erhalten ab dem 1. Januar 2023 Zuschüsse für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, aber nur, bis insgesamt 2,5 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. Damit werden die bereitgestellten Mittel für diese Subvention halbiert, die spätestens 2025 ausläuft. Außerdem sinken ab dem 1. Januar 2023 für Privatkunden die Fördersummen: Beträgt der Nettolistenpreis weniger als 40.000 Euro sinkt der Zuschuss von bisher 6.000 auf 4.500 Euro. Liegt der Nettolistenpreis über 40.000 Euro sinkt der Zuschuss auf 3.000 Euro. Bei einem Nettolistenpreis ab 65.000 Euro gibt es weiterhin keine Förderung. Dieser Schwellenwert für die Förderung soll im Laufe des Jahres 2023 auf 45.000 Euro und der Zuschuss für alle Elektrofahrzeuge auf 3.000 Euro gesenkt werden.
Ob die Fördermittel aber überhaupt bis zum Zeitpunkt dieser geplanten Senkung reichen, ist aber fraglich. Manche Experten rechnen nicht damit. Das Problem, dass der Förderantrag nicht bei Vertragsabschluss, sondern erst bei der Fahrzeugübergabe gestellt werden kann, bleibt bestehen. Damit will die Regierung Druck auf die Hersteller ausüben. In Anbetracht der derzeitigen Lieferzeiten, wird in der Bundesregierung darüber aber noch diskutiert.
Ebenso ungeklärt ist bislang auch die Frage, ob die Hersteller weiterhin einen Nachlass gewähren, um die Verbreitung von Elektrofahrzeugen zu fördern.