Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) beschlossen. Das Gesetz soll durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket den deutschen Finanzstandort stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerade für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU verbessern.

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll – so die geäußerte Absicht der Bundesregierung – die marktbasierte Finanzierung am deutschen Kapitalmarkt erleichtert werden. Zum einen soll die Position des Finanzstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb gestärkt, zum anderen ökonomische Impulse gesetzt werden. Ein attraktiverer Kapitalmarkt und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten soll es vor allem Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen. Zusätzlich sollen junge Unternehmen wie auch etablierte KMU im Wettbewerb um internationale Fachkräfte von neuen steuerrechtlichen Regeln für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung profitieren. Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Leichterer Kapitalmarktzugang für Start-ups und Wachstumsunternehmen:

Mit dem Entwurf des ZuFinG werden im Zusammenspiel mit dem im sog. Listing Act auf europäischer Ebene angestrebten Erleichterungen bestehende nationale Spielräume genutzt, um die Hürden für den Kapitalmarktzugang zu senken und den Gang an die Börse zu erleichtern. U.a. können bei Börsengängen die Börsen künftig in Teilen des regulierten Marktes einen Verzicht auf den bislang notwendige Mitantragsteller erlauben, wodurch die Kosten bei Börsengängen reduziert werden können. Auch wird die Mindestmarktkapitalisierung für Börsengänge von 1,25 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR abgesenkt, um auch kleineren Unternehmen den Weg zum Kapitalmarkt zu eröffnen.

  • Bessere Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU:

Unternehmen stehen wie nie zuvor im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Um ihre innovativen Ideen und neue Technologien erfolgreich auf den Markt zu bringen, sind Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU in Deutschland jedoch dringend auf engagierte Mitarbeiter angewiesen. Mit attraktiven Regelungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung stärkt das Zukunftsfinanzierungsgesetz die deutsche Wirtschaft im Fachkräftewettbewerb. Beschäftigte können künftig auch finanziell besser an der Entwicklung ihres Unternehmens teilhaben. U.a. wird hierzu der Steuerfreibetrag bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung von bislang 1.440 Euro pro Jahr auf 5.000 Euro erhöht und damit auf ein im europäischen Vergleich wettbewerbsfähiges Niveau gehoben. Auch kann der Freibetrag durch Umwandlung von Arbeitsentgelt bis zu 2.000 Euro im Jahr ausgeschöpft werden.

  • Weitere Vereinfachungen und Modernisierungen im Finanzmarktrecht:

Kapitalerhöhungen einer AG sollen erleichtert und so die Rahmenbedingungen für die Eigenkapitalaufnahme verbessert werden. Beim vereinfachten Bezugsrecht ist eine höhere Quote von 20 Prozent (statt bislang 10 Prozent) vorgesehen. In geeigneten Fällen ist eine Anfechtung bei Streitigkeiten über den Ausgabebetrag ausgeschlossen und es wird stattdessen ein Spruchverfahren eingeführt. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, elektronische Aktien in einem elektronischen Wertpapierregister oder Kryptowertpapierregister zu begeben. Auch wird u.a. eine Regelung geschaffen, die eine Aussonderung von Kryptowerten von Kunden in der Insolvenz des Kryptoverwahrers rechtssicher ermöglicht. Zudem soll die Finanzmarktaufsicht weiter modernisiert werden – etwa durch den Abbau von Digitalisierungshemmnissen und verbesserte Rahmenbedingungen etwa bei der englischsprachigen Kommunikation mit der BaFin.