Für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) ist ab dem 1. Juli 2024 ein eingebauter Event Data Recorder und weitere bestimmte Fahrerassistenzsysteme ab dem 7. Juli 2024 Pflicht.
Der Event Data Recorder (EDR) ist ein Gerät, das in Fahrzeugen installiert ist und Daten aufzeichnet. Ähnlich wie eine Blackbox in einem Flugzeug kann der EDR nach einem Unfall ausgewertet werden. Die Speicherung erfolgt nur bei einem Unfall und auch nur über eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash. Hilfreich können die Daten für die Unfallrekonstruktion oder für die Weiterentwicklung der Fahrzeugsicherheit sein. Der Recorder ist ab 1. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) Pflicht.
Ab 7. Juli 2024 besteht außerdem die Pflicht für bestimmte Fahrerassistenzsysteme für neu zugelassene Fahrzeuge. Dazu gehören ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Notbremslicht, Rückfahrassistent, autonome Notbremsassistenzsysteme für Hindernisse und andere Fahrzeuge, Notfall-Spurhalteassistent, ein Müdigkeits-Warnsystem und die Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre (Alkolock).