Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 22. Juli 2024 einen Referentenentwurf für eine „Dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung“ veröffentlicht. Vorgesehen ist darin insbesondere eine lineare Erhöhung der Eintragungsgebühren der Handelsregistergebührenverordnung, mit der insbesondere den gestiegenen Lohn- und Sachkosten bei den Registergerichten Rechnung getragen werden soll.

Die Gebühren der Handelsregistergebührenverordnung für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister richten sich nach dem mit der jeweiligen Amtshandlung verbundenen Aufwand und waren zuletzt am 1. Januar 2011 angepasst worden. Da seitdem die Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten erheblich gestiegen sind, sei eine deutliche Anhebung der Gebühren geboten. Die Gebühren sollen daher um rund 50 Prozent steigen, um den Kostendeckungsgrad der Registergerichte zu erhöhen. Beispielsweise soll die Gebühr für die Eintragung einer Gesellschaft mit bis zu 3 einzutragenden Gesellschaftern oder einer Partnerschaft mit bis zu 3 einzutragenden Partnern von 100 EUR auf 150 EUR steigen. Die Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung einschließlich einer Unternehmergesellschaft (keine Umwandlung) soll künftig 225 EUR statt bisher 150 EUR kosten.

Den Referentenentwurf ist inzwischen auf der Homepage des BMJ veröffentlicht worden.