Das Bundesministerium der Finanzen hat am 27. August 2024 den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen“ (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz) veröffentlicht.

Mit dem vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Gesetzentwurf wird weiterhin das Ziel verfolgt, – aufbauend auf dem im letzten Jahr verabschiedeten Zukunftsfinanzierungsgesetz (BGBl. 2023 I Nr. 354 vom 14.12.2023) – die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern. Hierfür sind unter anderem Änderungen im Handelsgesetzbuch, der Börsenzulassungs-Verordnung, dem Wertpapierhandelsgesetz, dem Wertpapierprospektgesetz, dem Börsengesetz, dem AktG, dem REIT-Gesetz und dem Gesetz über elektronische Wertpapiere vorgesehen.

Im Einkommensteuergesetz (EStG) soll zudem die Möglichkeit zur Übertragung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften von 500.000 € auf 5.000.000 € erhöht werden. Geplant ist, die Regelung auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften anzuwenden, die an dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes beginnenden Wirtschaftsjahren entstanden sind.

Darüber hinaus sind unter anderem folgende Maßnahmen geplant:

  • Beseitigung von Hemmnissen für Investitionen in Infrastruktur und erneuerbare Energien,
  • Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Unternehmen und Entbürokratisierung.

Der Referentenentwurf des Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.