Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 31. Januar 2025, das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen. Damit hat die Anpassung der Anwaltsvergütung eine weitere Hürde genommen.
Mit diesem Gesetz wurden der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie der Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts zusammengelegt und mit einem neuen Gesetzestitel versehen.
Zuvor hatte die FDP-Fraktion die beiden Gesetzentwürfe in den Deutschen Bundestag eingebracht, nachdem das Bundeskabinett am 11. Dezember 2024 eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für jeweils aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringende Gesetzentwürfe beschlossen hatte. Die beiden Gesetzentwürfe wurden sodann vom Deutschen Bundestag in seiner 207. Sitzung am 19. Dezember 2024 ohne Aussprache im vereinfachten Verfahren an den Rechtsausschuss überwiesen. Der Rechtsausschuss beriet beide Gesetzesentwürfe in seiner 132. Sitzung am 29. Januar 2025 abschließend und empfahl mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD die Annahme des Gesetzentwurfs mit den nachstehend aufgeführten.
Gegenüber den ursprünglichen Entwürfen ergaben sich lediglich folgende inhaltliche Änderungen:
- Evaluierung des durch dieses Gesetz geänderte Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz durch das BMJ insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen und Stundensätze über einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten am 1.1.2026.
- Die im Gesetzentwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 vorgesehene Systemumstellung im Gerichtsvollzieherkostengesetz (BT-Drs. 20/14264, Art. 4), die einen Wegfall der Dokumentenpauschale und der Beglaubigungsgebühr bei gleichzeitiger Kompensation der damit verbundenen Mindereinnahmen durch eine weitere Anhebung der Zustellungsgebühren vorsieht, wurde zurückgestellt.
Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, bleibt die Zustimmung des Bundesrats abzuwarten.