Bereits im November 2024 hatte die EU-Kommission „revolutionäre Vereinfachungen“ des unternehmerischen Pflichtenhefts im Nachhaltigkeitsbereich angekündigt. Ende Februar hat sie den nächsten Schritt folgen lassen und den Entwurf eines Omnibus-Pakets zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichts- und Aufsichtspflichten für Unternehmen veröffentlicht, mit dem Ziel einer Verringerung des Verwaltungsaufwands insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.

Die EU Kommission strebt eine beispiellose Vereinfachung an und möchte den Verwaltungsaufwand bis zum Ende ihrer Amtszeit um mindestens 25 % verringern; für mittelständische Unternehmen soll der Bürokratieaufwand sogar um mindestens 35 % gesenkt werden. Die jetzt vorgelegten ersten Omnibus-Pakete enthalten Querschnittsvorschläge zu mehreren Rechtsgebieten und sollen zu weitreichenden Vereinfachungen in den Bereichen Berichterstattung über ein nachhaltiges Finanzwesen, Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Nachhaltigkeit, EU-Taxonomie, CO2-Grenzausgleichssystem und europäische Investitionsprogramme führen.

Sie sollen die Komplexität der EU-Anforderungen für alle, insbesondere aber mittelständische Unternehmen verringern, indem bestimmte rechtliche Erfordernisse auf die größten Unternehmen beschränkt werden, wo sie wahrscheinlich größere Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt haben, und den Unternehmen gleichzeitig den Zugang zu nachhaltigen Finanzmitteln für den Umstieg auf saubere Energien ermöglichen.

Insbesondere werden die wichtigsten Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie) u.a. Folgendes umfassen:

  • Etwa 80 % der Unternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) ausgenommen und die einschlägigen Pflichten auf die größten Unternehmen konzentriert werden sind, da ihre Tätigkeiten vermutlich die größten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben werden.
  • Ferner soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen kleinere Unternehmen in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten nicht belasten.
  • Die Berichtspflichten für Unternehmen, die derzeit in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 Bericht erstatten müssen, werden um zwei Jahre (bis 2028) verschoben.
  • Die Berichtspflichten im Rahmen der EU-Taxonomie werden verringert und auf die größten Unternehmen zu beschränkt (analog zum Anwendungsbereich der Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD), und die für die im Anwendungsbereich der Richtlinie verbleibenden großen Unternehmen wird die Berichterstattung freiwillig. Dadurch dürften den Unternehmen erhebliche Kosteneinsparungen entstehen, während Unternehmen, die Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen wünschen, weiterhin Bericht erstatten können.

Die Vorschläge gehen jetzt an das Europäische Parlament und den Rat, die darüber beraten und entscheiden werden.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der wichtigsten Vereinfachungen und ihrer Auswirkungen bietet das Dokument der Kommission mit Fragen und Antworten. Das Dokument finden Sie hier.

Die einzelnen konkreten rechtlichen Änderungen können den vollständigen Vorschlägen der Kommission (Omnibus 1 | Omnibus 2) entnommen werden.