Zum 1. Juni 2025 tritt eine neue Handelsregistergebührenverordnung in Kraft mit welcher die Gebühren angehoben werden. Die Bundesländer sollen mit dieser Erhöhung in die Lage versetzt werden, den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch weiterhin gerecht werden zu können.
Die Gebühren der Handelsregistergebührenverordnung für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister richten sich nach dem mit der jeweiligen Amtshandlung verbundenen Aufwand. Sie waren zuletzt am 1. Januar 2011 angepasst worden. Da seitdem die Personal- und Sachkosten bei den Registergerichten erheblich gestiegen sind, werden die Gebühren mit der nunmehr verkündeten neuen Handelsregistergebührenverordnung angehoben.
Die Länder sollen mit dieser Erhöhung in die Lage versetzt werden, den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch weiterhin gerecht zu werden. Die bereits im Bundesgesetzblatt vom 5. Mai 2025 verkündete Verordnung finden Sie hier.