Der Rat der EU hat sich am 23. Juni 2025 auf eine allgemeine Ausrichtung zum sog. Omnibus-Paket I – einem regulatorischem Sammelgesetz – geeinigt. Das Omnibus-Paket I enthält Vorschläge der EU-Kommission u. a. zur Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD, Richtlinie (EU) 2022/2464) sowie zur sog. Lieferkettenrichtlinie (CSDDD, Richtlinie (EU) 2024/1760) mit dem Ziel, weniger bürokratischer Aufwand, klarere Kriterien und mehr Praxisabzug.
Sowohl die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) als auch die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) sollen vereinfacht werden, indem der Meldeaufwand verringert und die Übertragung von Verpflichtungen (Trickle-Down-Effekt) auf kleinere Unternehmen begrenzt wird. Mit der nunmehr abgestimmten Position und den Änderungswünschen kann der EU-Rat in die Verhandlungen mit dem EU-Parlament eintreten. Im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments wird derzeit bereits ein Berichtsentwurf des zuständigen Berichterstatters diskutiert. Nach Einreichung der Änderungsanträge der Abgeordneten wird der Berichterstatter versuchen, Kompromissanträge zu erarbeiten. Das EU-Parlament plant, sich nach diesen Vorabstimmungen bis Ende Oktober auf eine gemeinsame Position verständigt zu haben.
Weitergehende Information des EU-Rates erhalten Sie hier.