EU-Kommission mit Vorschlag zur Verschiebung

Ursprünglich sollte die EU-Entwaldungsverordnung bereits ab dem 30. Dezember 2024 in Kraft getreten sein. Die EU-Kommission schlug jedoch damals vor, den Starttermin auf Ende dieses Jahres zu verschieben, um Unternehmen und Handelspartnern ein zusätzliches Vorbereitungsjahr für die neuen Anforderungen zur Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflicht einzuräumen. Jetzt will die Kommission das Inkrafttreten noch weiter in die Zukunft verschieben.
Die EU-Kommission stellte fest, dass noch mehr Zeit erforderlich sei. Sie habe inzwischen Schreiben an den EU-Rat und das Europäische Parlament gesandt, in denen eine erneute Verschiebung angeregt wird. Bereits Anfang des Jahres hatten mehrere Mitgliedstaaten gefordert, die Anwendung der Entwaldungsverordnung aufzuschieben, bis bestimmte Aspekte überarbeitet worden sind.

die Verordnung

Mit der Entwaldungsverordnung verfolgt die Europäische Union das Ziel, die weltweite Abholzung und Schädigung von Wäldern zu reduzieren. Bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, sollen nicht mehr auf den europäischen Markt gebracht werden. Unternehmen mit Sitz in der EU müssten nachweisen, dass ihre Produkte – einschließlich aller Bestandteile – nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden. Die Verordnung betrifft zahlreiche Rohstoffe wie Rindfleisch, Palmöl, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Produkte wie z.B. Schokolade.

So sieht’s die CDH

Die CDH begrüßt die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung. Die CDH befürwortet zwar grundsätzlich das Ziel, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren. Die derzeitige Ausgestaltung der Verordnung birgt jedoch das Risiko, bestehende Lieferketten zu beeinträchtigen und stellt insbesondere kleinere Unternehmen, so auch betroffene Handelsvertreter, vor große Herausforderungen. Die CDH verfolgt den weiteren Abstimmungsprozess und setzt sich für eine handelsvertreterfreundliche Lösung ein.