Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. November 2019 ein Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2020 veröffentlicht (BMF-Schreiben v. 15.11.2019 – IV C 5 – S 2353/19/10010 :001).

Mit dem Schreiben werden die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2020 bekannt gemacht (§ 9 Abs. 4a S. 5 ff. EStG).

Das BMF-Schreiben gilt entsprechend für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Website des BMF veröffentlicht.