Die Arbeitsagentur warnt vor einer betrügerischen Masche: Kriminelle verschicken E-Mails zum Kurzarbeitergeld, um an persönliche Daten zu kommen.

Arbeitgeber und Unternehmen erhalten derzeit bundesweit unseriöse Mails, die unter der E-Mail-Adresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten. Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen, warnt die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Die Bundesagentur für Arbeit fordert Arbeitgeber nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen. Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der zentralen gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber (08 00) 4 55 55 20. Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld telefonisch oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.

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