Verkehrssünder müssen sich auf teils deutlich steigende Bußgelder einstellen. Das Bundeskabinett nahm formell den Beschluss zur Kenntnis, den der Bundesrat im Februar gefasst hatte – damit ist der Weg für ein ganzes Bündel neuer Verkehrsregeln endgültig frei.
Schon bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher kann es einen Monat Fahrverbot geben – innerorts bei 21 Kilometern pro Stunde mehr als erlaubt. Für das Parken auf Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen können je nach Schwere des Falls – statt bisher 25 Euro – bis zu 100 Euro fällig werden. Das Halten auf sogenannten Schutzstreifen für Radler wird verboten. Es kann dann, ebenso wie Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen – neben bis zu 100 Euro Geldbuße – sogar mit einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden, wenn andere behindert oder gefährdet werden oder man länger als eine Stunde parkt.
Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz steht, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen, das Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen kostet statt 15 dann 35 Euro. Ein allgemeiner Halt- und Parkverstoß wird in Zukunft statt mit bis zu 15 mit bis zu 25 Euro geahndet. Wer innerorts unnütz hin- und herfährt und dadurch andere belästigt, kann mit 100 Euro bestraft werden statt wie bisher mit 20 Euro.
Das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse kann in Zukunft genauso verfolgt und geahndet werden, wie wenn keine Rettungsgasse für Einsatzkräfte gebildet wird. Es drohen Bußgelder bis 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.
Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter – bisher war lediglich ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.
Die Änderungen treten am 28. April 2020 in Kraft.