Am 7.11.2019 haben der Bundestag und am 29.11.2019 der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2019 („Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Än­de­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten“) zugestimmt, das zahlreiche Änderungen im Steuerrecht beinhaltet, unter anderem auch die von der CDH seit langem geforderte Erhöhung der Verpflegungsmehraufwendungen.

Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und nach dessen Unterzeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Wesentliche Maßnahmen sollen am Tag nach der Verkündung bzw. am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Dazu gehört auch die Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen (§ 9 Abs. 4a Satz 3 EStG-E) von 24 auf 28 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden und von 12 auf 14 Euro bei einer Abwesenheit von 8 Stunden, bzw. für den An- und Abreisetag vor. Die neuen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gelten ab dem 1.1.2020.

Das vollständige Gesetz finden Sie hinter nachstehendem Link http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2019/0552-19.pdf . Die Änderung der Verpflegungsmehraufwendungen auf Seite 10 am Ende!