Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium im Gesetzgebungsverfahren mit welchem eine Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für Amtsgerichte in Zivilsachen auf 8.000 EUR vorgesehen wird. Zu den Hintergründen nachstehend mehr.

Für die streitwertabhängige Zuständigkeitsverteilung zwischen Amts- und Landgerichten gilt bisher: Amtsgerichte sind in Zivilsachen für Streitigkeiten mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro zuständig; zivilrechtliche Streitigkeiten mit einem darüberhinausgehenden Streitwert fallen in die Zuständigkeit der Landgerichte. Dieser Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte soll nunmehr von 5.000 Euro auf 8.000 Euro angehoben werden, nachdem er seit mehr als 30 Jahren unverändert ist. Hierdurch sollen die Amtsgerichte in Zivilsachen und damit der Justizstandort Deutschland in der Fläche gestärkt werden. Daneben soll durch eine streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amts- und an die Landgerichte dem Spezialisierungsgedanken weiter Rechnung getragen und eine effiziente Verfahrensführung unterstützt werden: So sollen nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten hingegen streitwertunabhängig den Landgerichten zugewiesen werden.

Die Anhebung der Streitwertgrenze ist insofern von Bedeutung, da bei Klagen an Amtsgerichten keine Postulationspflicht gilt, also Prozesse auch ohne anwaltlichen Beistand geführt werden können, derzeit also nur bei Streitwerten bis 5.000 Euro. Ab einem höheren Wert sind die Landgerichte zuständig und die Vertretung durch einen Anwalt oder eine Anwältin erforderlich. Nach einer entsprechenden Gesetzesänderung wäre Letzteres erst ab einem Streitwert höher als 8.000 Euro erforderlich.