CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung

Urteil des Monats
Haftung für Provisionsanspruch des Untervertreters
Steht dem als Untervertreter handelnden Handelsvertreter ein Provisionsanspruch gegen den Hauptvertreter zu und wird dieser Provisionsanspruch außerdem durch einen Vollstreckungsbescheid gegenüber dem Unternehmer wegen Versäumung der Einspruchsfrist rechtskräftig tituliert, haften der Hauptvertreter und der Unternehmer dem Untervertreter gegenüber als Gesamtschuldner. Ist der Unternehmer allerdings gegenüber dem Hauptvertreter weder aus Vertrag noch aus einem anderen Rechtsgrund zur Zahlung der vom Hauptvertreter geschuldeten Provisionen an den Untervertreter verpflichtet, haftet im Verhältnis der Gesamtschuldner untereinander der Hauptvertreter allein. Alleine der Umstand, dass der Unternehmer den Vollstreckungsbescheid, der die Provisionsforderung des Untervertreters gegen den Hauptvertreter zum Gegenstand hatte, durch Versäumung der Einspruchsfrist gegen sich hat rechtskräftig werden lassen, ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte nicht dahingehend auszulegen, dass dieser dadurch eine selbständige Mithaftung für die vom Hauptvertreter geschuldete Provisionszahlung gegenüber dem Untervertreter übernehmen will.

CDH News
Ergebnisse des 29. CDH-Vertriebsbarometers: Wenig Änderung
Das 29. Online-Vertriebsbarometer im Herbst 2020 stand bei den Handelsvermittlungsunternehmen weiterhin im Zeichen der Corona-Krise. Trotz des „Lockdowns light“ blieb die Beurteilung der eigenen Geschäftslage und der Situation der jeweiligen Branche nach der Verbesserung im Sommer weitgehend unverändert. Etwas skeptischer als im Sommer, wurden aber sowohl die kurzfristigen Geschäftsaussichten als auch die langfristigen Perspektiven beurteilt. Die komplette Zusammenfassung unserer Umfrage lesen Sie hier .