CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung

Urteil des Monats
Bucheinsicht schon bei Zweifeln betreffend eine Position des Buchauszuges
Hat der Handelsvertreter die Erteilung eines Buchauszuges begehrt und diesen Anspruch auch durchgesetzt, so entsteht ein Anspruch auf Gewährung von Bucheinsicht nach § 87c Abs. 4 HGB erst, wenn der Buchauszug erteilt wurde und Zweifel an dessen Richtigkeit und Vollständigkeit bestehen. Dabei genügt es für das Entstehen des Bucheinsichtsanspruchs, wenn die Zweifel nur eine Position des Buchauszugs betreffen. Ein Zweifel ist dabei nach allgemeiner Meinung nur dann „begründet“ i.S.d. § 87c Abs. 4 HGB, wenn es sich um einen objektiv angelegten und deshalb für einen Dritten nachvollziehbaren Zweifel handelt. Ein nur subjektiver Zweifel des Handelsvertreters reicht hingegen nicht aus. Demzufolge hat der Handelsvertreter darzulegen, in welcher Richtung nach seiner Ansicht die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit besteht. (Leitsatz der Redaktion) OLG München, Urteil vom 10. März 2021 – 7 U 1711/19

CDH News
Bloßes Festhalten an LockDown Maßnahmen keine Strategie und Perspektive für Vertriebsunternehmer
Die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesregierung vom 22. März 2021 treffen auch den Berufsstand der Vertriebsunternehmen, Handels- und Industrievertretungen hart. Besonders die Handelsvertretungen, die ihre Kundenkreise in den Wirtschaftsbereichen haben, die nunmehr schon seit Monaten geschlossen sind, sehen keine echte Perspektive