CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Handelsvertreter
Wir haben Service, Beratung und die richtigen Informationen für Sie! So können Sie sich ganz um das Geschäft kümmern. Neugierig?
Hersteller
Sie wollen neue Märkte erschließen? Und Ihren Vertrieb auslagern? So schaffen Sie den Spagat zwischen geringen Kosten und hoher Effizienz.
Institutionen
Handelsvertreter im B2B – der unbekannte Riese. Mit unserem Know-how und Service erfahren Sie mehr über diesen Vertriebsweg.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung

Urteil des Monats
Bindungswirkung an erste Abrechnung des Handelsvertreterausgleichs
Der Unternehmer ist hinsichtlich der Höhe des Ausgleichsanspruchs an seine erste Abrechnung gebunden, wenn die fehlerhafte Berechnung auf ein Unternehmensinternum zurückzuführen ist, welches für den betroffenen Handelsvertreter nicht erkennbar gewesen ist.
Urteil des LG Hamburg 22. Zivilkammer vom 12.03.2019 - Aktz. 322 O 34/19

CDH News
Ab 2020: Knöllchen im Ausland sind keine Betriebsausgaben mehr
Zum 1. Januar 2020 treten in Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen und neue Gesetze in Kraft. Vertriebsunternehmer, die im Ausland mit dem Auto unterwegs sind, sollten künftig gut aufpassen. Denn laut dem „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (kurz: Jahressteuergesetz) dürfen Unternehmer Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die in anderen EU-Staaten festgesetzt wurden, nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen. Auch Zinsen für hinterzogene Steuern fallen künftig unter das Betriebsausgabenabzugsverbot.
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