CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung
Urteil des Monats
Kündigungserschwernis und Anrechnung einer Teilvergütung auf den Ausgleichsanspruch
In dem zugrundeliegenden Fall stritten die Parteien über Zahlungsansprüche des Handelsvertreters nach Kündigung des Handelsvertretervertrages durch das vertretene Unternehmen.
Kein Billigkeitsabzug im Falle der Zahlung von Einmalprovisionen bei zu erwartenden Provisionen aus künftigen Geschäften
Die Gewährung des Ausgleichsanspruchs muss gemäß § 89b Abs. 1 Nr. 2 HGB ebenfalls der Billigkeit entsprechen. Prognostisch ist dabei von Provisionsverlusten des Handelsvertreters auszugehen.
Kein Provisionswegfall wenn Umstände für das Nichtausführen des Geschäfts dem unternehmerischen oder betrieblichen Risikobereich des vertretenen Unternehmers zuzuordnen sind
Die Handelsvertreterin – Inhaberin eines Reisebüros - verlangte von der Reiseveranstalterin – ihrem vertretenen Unternehmen - die Zahlung einer Provision für die Vermittlung eines Reisevertrages, der vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie storniert worden war.
CDH News
Umfrage der CDH zur Nachhaltigkeit in der Handelsvertretung
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, kann es heute entscheidend sein, den [...]
CDH-STATISTIK 2024: Jetzt teilnehmen – auch zum eigenen Vorteil
Derzeit werden die Daten für die CDH-Statistik 2024 erhoben. Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, höchstens eine Viertelstunde Ihrer Zeit zu opfern, um diesen Online-Fragebogen auszufüllen.
Neues CDH Merkblatt zur E-Rechnung
Handelsvertretungen müssen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können.
Die E-Rechnung kommt
Ab 1. Januar 2025 gilt für alle im inländischen B2B-Bereich tätigen Unternehmen die E-Rechnungspflicht. Die bislang häufig genutzten Papier- und PDF-Rechnungen gelten dann nur noch als „sonstige Rechnung“ und sind nur unter bestimmten Bedingungen für eine gewisse Zeit zulässig.