CDH – der Verband für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
Kompetenz für Vertrieb
Die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. ist der Spitzenverband für Vertriebsunternehmen in Deutschland. Die Mitglieder sind selbständige Unternehmer, die im Vertrieb auf der B2B-Ebene tätig sind – und das in allen Branchen. Unser Know-how für Handelsvertreter reicht von der Interessenvertretung und Rechtsberatung über die Prozesskostenfinanzierung und Vertretungsvermittlung bis hin zu Einkaufsvorteilen und Angeboten zum Erfahrungsaustausch.
Die Stimmen unserer Mitglieder – authentisch und persönlich! Für Sie aufgenommen.

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Handelsvertreter
Wir haben Service, Beratung und die richtigen Informationen für Sie! So können Sie sich ganz um das Geschäft kümmern. Neugierig?
Hersteller
Sie wollen neue Märkte erschließen? Und Ihren Vertrieb auslagern? So schaffen Sie den Spagat zwischen geringen Kosten und hoher Effizienz.
Institutionen
Handelsvertreter im B2B – der unbekannte Riese. Mit unserem Know-how und Service erfahren Sie mehr über diesen Vertriebsweg.
Die CDH ein starker Partner für selbständige Vertriebsprofis
Die CDH versteht sich als Dienstleistungszentrum für Vertrieb mit zwei Zielrichtungen:
- Beeinflussung und Mitgestaltung der Rahmenbedingungen für Vertriebsunternehmen.
- Bereitstellung von umfangreichen Beratungs-, Informations- und Serviceleistungen für die Geschäftstätigkeit der Mitgliedsunternehmen.
Die CDH – immer aktuell
Termine, Hinweise auf Veranstaltungen, Neues zu Rahmenabkommen, Interessantes zum Messegeschehen, Urteile des Monats und News rund um die CDH-Organisation und den B2B-Vertrieb
plus
unsere Themenfelder mit Beiträgen über Recht, B2B-Vertrieb, Politik, Verkehr, Gründer und Digitalisierung

Urteil des Monats
Ausgleichsanspruch auch für Dienstleistungs-Franchisenehmer
Nicht nur Handelsvertreter können unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB geltend machen.
Bemessung und Darlegungslast der ausgleichsrelevanten Provisionsverluste
Bei der Bemessung der ausgleichsrelevanten Provisionsverluste können nur Provisionen berücksichtigt werden, die der Handelsvertreter mit solchen von ihm geworbenen Kunden hätte erzielen können, bei denen die Aussicht auf weitere Abschlüsse bestand (sog. Stamm- oder Mehrfachkunden).
Zeitpunkt des Ablaufs des Handelsvertretervertrags nach Kündigung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte über die Frage zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt ein Handelsvertretervertrag im Sinne der Richtlinie 86/653/EWG als beendet bzw. „abgelaufen“ gilt: bereits mit Zugang der Kündigung oder erst mit Ablauf der Kündigungsfrist.

CDH News
Ergebnisse des aktuellen CDH-Vertriebsbarometers verfügbar
Die Ergebnisse des 46. CDH-Vertriebsbarometers, der dreimal jährlich durchgeführten Konjunkturumfrage [...]
𝐌.𝐎.𝐖. 2026: Entdecken. Entscheiden. Erfolgreich handeln
Wer im Wettbewerb auffallen will, braucht mehr als ein gutes Sortiment. Individualität macht den Unterschied
Forum Sales Excellence Wien 2026
KI, CRM & CX im B2B-Vertrieb - Messbar bessere Sales-Ergebnisse im hybrieden Kundenumfeld: Praxisnahe Strategien, konkrete Tools und Best Practices für leistungsstarke Vertriebsorganisaionen
Verbessern Sie Ihre digitalen Fähigkeiten mit dem LUCA-Schulungsprogramm
Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie Handelsvertreter arbeiten und mit ihren Kunden interagieren.
Die CDH ist Stimme für Handelsvertreter und Selbständige im Vertrieb
Wir vertreten die Interessen von fast 40.000 Vertriebsunternehmen aller Branchen in Deutschland.
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