Das Bundeskabinett hat eine im Bundesministerium der Justiz erarbeitete Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestags beschlossen, wonach sich ab 2025 die Rechtsanwaltsgebühren im RVG sowie die Gerichtskosten im GKG erhöhen sollen.
Laut dem Gesetzentwurf sollen die Festgebühren sich um neun Prozent, die Wertgebühren um sechs Prozent erhöhen.
Die Anhebung, die neben Anwaltsgebühren auch Gebühren für Sachverständige, Dolmetscher und Gerichtsvollzieher betreffen soll, ist die erste Anhebung seit 2021 und soll den gestiegenen Sach-, Energie- und Lohnkosten Rechnung tragen. Ob der Bundestag das Gesetz noch vor den Neuwahlen beschließt, ist angesichts der schwierigen Mehrheitsverhältnisse allerdings ungewiss.
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