Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wird bis zum 31.1.2021 verlängert. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Anträge lediglich bis zum 31.12.2020 gestellt werden können.

Detaillierte Informationen zur Antragsberechtigung und zum Bewilligungsverfahren sind weiterhin auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) abrufbar. Dort findet sich ebenfalls ein umfangreicher FAQ-Katalog zu häufig gestellten Fragen, an dem die berufsständischen Organisationen mitgearbeitet haben. Nachstehend finden Sie nochmals die Links zu den zuständigen Bewilligungsstellen der Länder. Alle aktuellen Informationen der CDH zu den Corona Hilfen finden Sie unter nachstehendem Link https://cdh.de/themenfeld/hilfen-fuer-unternehmen-in-der-coronakrise-ein-ueberblick/