Antworten der

DIE LINKE

auf die Fragen der

Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handels- vermittlung und Vertrieb (CDH) e. V.

1. Plant Ihre Partei steuerliche Entlastungen oder die Senkung von Abgaben und wenn ja, welche und in welcher Höhe, wenn sie nach der Bundestagswahl Regierungsverantwortung übernimmt?

Antwort:

DIE LINKE will die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten. Unser Tarif der Einkommensteuer sieht eine deutliche Anhebung des Grundfreibetrags (von derzeit 9.744 Euro auf 14.400 Euro pro Jahr) sowie eine Absenkung des Tarifverlaufs für mittlere Einkommen vor. Als Faustregel gilt: Wer weniger als 6.500 Euro brutto pro Monat verdient, wird entlastet. Die Doppelbesteuerung der Renten wollen wir durch eine Verlängerung des Übergangszeitraums bis 2070 und eine Neuberechnung des individuellen Rentenfreibetrags beseitigen. Familien wollen wir durch Einführung einer Kindergrundsicherung entlasten. Sie beträgt mindestens 328 Euro pro Kind und Monat. Je nach Einkommenssituation wird sie stufenweise angehoben und beträgt für die ärmsten Kinder 630 Euro pro Monat. Die Obergrenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wollen wir auf 1.000 Euro anheben, um die Abschaffung der bürokratisch aufwendigen Sammelabschreibung zu ermöglichen.

2. Plant Ihre Partei steuerliche Belastungen oder die Erhöhung von Abgaben und wenn ja, welche und in welcher Höhe, wenn sie nach der Bundestagswahl Regierungsverantwortung übernimmt?

Antwort:

DIE LINKE will hohe Einkommen und Vermögen steuerlich stärker belasten. Bei der Einkommensbesteuerung gilt als Faustregel: Wer mehr als 6.500 Euro brutto pro Monat verdient, wird belastet. Auf private Kapitalerträge soll nicht mehr die Abgeltungsteuer, sondern der reguläre Tarif der Einkommensteuer angewandt werden. Für Kapitalgesellschaften wollen wir den Satz der Körperschaftsteuer wieder auf 25 Prozent anheben. Megakonzerne wie Google und Co. sollen stärker am Ort ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten und der Umsätze besteuert werden. Die Erbschaftsteuer wollen wir gezielt für große Vermögen erhöhen. Die Vermögensteuer soll wieder erhoben werden. Durch das Nettovermögen als Bezugsgröße und Freibeträge von einer Mio. Euro für privates Vermögen und 5 Mio. Euro für betriebliches Vermögen wird die Belastung auf die vermögendsten 2 % der Bevölkerung begrenzt. Der Steuersatz startet bei 1 % und steigt gleichmäßig bis zum Höchstsatz von 5 %, der ab einem Nettovermögen von 50 Mio. Euro greift.

3. Plant Ihre Partei die Verpflichtung von Selbständigen zur Altersvorsorge und wenn ja, in welcher Form, wenn sie nach der Bundestagswahl Regierungsverantwortung übernimmt?

Antwort:

Ja, DIE LINKE setzt sich dafür ein, die Gesetzliche Rentenversicherung zu einer echten Erwerbstätigenversicherung umzubauen. In einem ersten Schritt sollen Abgeordnete mit ihrer Altersvorsorge in die Gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Hinzu kommen alle Selbstständigen, die nicht in einem obligatorischen System zur Altersvorsorge abgesichert sind. Für Beamte ist eine Stichtagsregelung einzuführen, so dass ab einem fixen Datum neu eingestellte Beamte über die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind. Entsprechende Regelungen sind für Richterinnen und Richter zu finden. Bestehende Sicherungssysteme zum Beispiel der verkammerten Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte etc.) werden unter Wahrung bestehender Ansprüche Schritt für Schritt in die Gesetzliche Rentenversicherung überführt. In einem ersten Schritt auf dem Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung werden alle bisher nicht in einem obligatorischen Altersvorsorgesystem abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Die Beiträge dieser Personen werden nach deren tatsächlichen Einkommen gestaltet, wobei eine Überlastung besonders kleiner Unternehmen und Solo-Selbstständiger durch Sozialversicherungsbeiträge zu verhindern ist. Bei der Einführung greifen großzügige Übergangsfristen, bereits aufgebaute Altersvorsorgeansprüche bleiben selbstverständlich bestehen und werden beim Aufbau der Altersvorsorgepflicht berücksichtigt. Zentrales Ziel der Altersvorsorgepflicht ist der Aufbau einer verlässlichen, krisenfesten Alterssicherung deutlich oberhalb der Armutsgrenzen durch jede/n Erwerbstätige/n.

4. Plant Ihre Partei ihre Klimaschutzziele ohne Schaden für die wirtschaftliche Entwicklung und die Beschäftigung in Deutschland zu erreichen und wenn ja, wie, wenn sie nach der Bundestagswahl Regierungsverantwortung übernimmt?

Antwort:

Der Aufbau von Ökostromanlagen, Netzen und Speicher, die energetische Gebäudesanierung, die Installation von Wärmepumpen oder der Ausbau des ÖPNV, von Bussen und Bahnen, versprechen jede Menge Arbeit und Einkommen. Ähnliches gilt für die neue Wasserstoffwirtschaft. Die Umstellung auf deutlich teure Klimaschutztechnologien muss mittels Instrumenten wie Differenzverträgen und Zuschüssen staatlich gefördert werden. Ein CO2-Kosten-Grenzausgleich sollte unterstützend wirken. In den Kohleregionen sorgen gut ausgestattete Strukturwandelfonds des Bundes für die Finanzierung des Übergangs, um weder Beschäftigte noch Kommunen im Regen stehen zu lassen. Ähnliches sollte es für andere Branchen im Umbruch geben. Im Falle der Automobilindustrie lassen sich allerdings auch neue Geschäftsfelder in den Unternehmen selbst generieren (E-Mobilität, öffentlicher Verkehr, etc.), so dass es hier vor allem um Unterstützung für den wirtschaftlichen Rahmen gehen sollte.

5. Plant Ihre Partei höhere Investitionen als bisher in den Erhalt und Ausbau des Straßennetzes, wenn sie nach der Bundestagswahl Regierungsverantwortung übernimmt?

Antwort:

Nein. Wir wollen das vorhandene Straßennetz selbstverständlich erhalten und ertüchtigen. Den Ausbau des Netzes der Bundesfernstraßen hingegen halten wir für weitgehend abgeschlossen. Aus Gründen des Klimaschutzes, um unser aller Lebensgrundlagen zu erhalten, wollen wir das Wachstums des Straßenverkehrs stoppen. Es gibt nicht genügend erneuerbar erzeugten Strom – und es wird ihn auch nicht geben – um das Volumen des bestehenden Verkehrs ohne Klimabeeinträchtigung aufrecht erhalten zu können, geschweige denn ein weiteres Wachstum des Straßenverkehrs verkraften zu können. Pkw-Fahrten müssen sukzessive auf die Bahn, den Nahverkehr, Räder und Pedelecs verlagert werden, Güter auf die Schiene und (Binnen)Schiffe. Die Innenstädte wollen wir vom Lieferverkehr entlasten, durch zentrale lokale Logistikzentren mit guten Arbeitsbedingungen. Von dort kann die Verteilung erfolgen, zu Fuß, per Lastenrad oder batteriebetriebenem Lieferfahrzeug.

6. Plant Ihre Partei den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und wenn ja, in welchem Tempo und Umfang, wenn sie nach der Bundestagswahl Regierungsverantwortung übernimmt?

Antwort:

Wir haben das kürzlich beschlossene Schnellladegesetz der Bundesregierung begrüßt, weil es aus unserer Sicht gewährleistet, dass mindestens 1.000 zusätzliche Schnellladestationen deutschlandweit errichtet werden. Dies halten wir zunächst für ausreichend. Die gesetzliche Initiative kam aber sehr spät, zu lange hat die Bunderegierung hier „geschlafen“. Durch das Gesetz scheint auch gewährleistet, dass Standorte auch dort entstehen, wo sie sich (zunächst) betriebswirtschaftlich nicht rechnen, aber dennoch für ein flächendeckendes Netz erforderlich sind. Dies wäre dann nicht gewährleistet, wenn man sich ausschließlich auf die Initiativen privater Unternehmen, die einen Ausbau angekündigt haben bzw. diesen bereits vorantreiben, verlassen hätte. Das Abstandsgebot zu bestehenden Standorten gefährdet diese aber auch nicht. Zudem halten wir das gewählte Verfahren der Ausschreibung und der Rückzahlung der Bundesmittel unter dem Gesichtspunkt der Kosten für klug gewählt.

7. Plant Ihre Partei den Internetzugang im Gigabitbereich flächendeckend zu realisieren und wenn ja, bis wann, wenn sie nach der Bundestagswahl Regierungsverantwortung übernimmt?

Antwort:

DIE LINKE fordert ein Recht auf schnelles Internet: Jeder Haushalt muss ein Anrecht auf einen bezahlbaren, schnellen Breitband-Internetanschluss haben. Daher fordern wir im Übergang einen Rechtsanspruch auf eine Anfangsbandbreite von 100 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload, allerdings ist unser Ziel der bundesweite Ausbau an eine zukunftsfähige Infrastruktur, und das ist ein Glasfaseranschluss. Die Universaldienstverpflichtung für Internetanschlüsse soll daher mit einer konkreten Gigabitgeschwindigkeit von 1000 Mbit/s symmetrischer Bandbreite (also gleich für Download und Upload) für alle Haushalte bis 2030 verbunden werden, die dann regelmäßig den aktuellen Entwicklungen angepasst wird. In der Stadt und auf dem Land – für alle. Nur Glasfasertechnik bringt die künftig nötigen Geschwindigkeiten und ist langfristig fortschrittsfähig. Deshalb setzt sich DIE LINKE für einen raschen, flächendeckenden Glasfaserausbau ein.

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