Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten sowie kompakten Hinweisen zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Dieser Katalog richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zwar nicht selbst dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterliegen, aber dennoch mit den rechtlichen Anforderungen in Berührung kommen können.

Das LkSG verpflichtet große Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. KMU sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Allerdings können KMU dennoch mit den Anforderungen des LkSG konfrontiert werden, wenn sie Dienstleistungen für ein Unternehmen erbringen oder Produkte an dieses liefern, die selbst den Pflichten des LkSG unterliegen. In diesem Fall wird das KMU gemäß dem LkSG als direkter Zulieferer des verpflichteten Unternehmens betrachtet. Das verpflichtete Unternehmen ist dazu verpflichtet, direkte Zulieferer, bei denen ein Risiko vermutet wird, in ihre spezifische Risikoanalyse einzubeziehen. Gegebenenfalls müssen auch Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen und ein Beschwerdeverfahren eingerichtet werden.

Durch den neu veröffentlichten Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten und einer Zusammenfassung der Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ erhalten KMU wertvolle Unterstützung, falls sie mit den Anforderungen im Zusammenhang mit dem LkSG konfrontiert werden. Die Dokumente zeigen unter anderem auf, welche Formen der Zusammenarbeit im Gesetz vorgesehen sind und welche Anforderungen verpflichtete Unternehmen ihren Zulieferern gemäß dem LkSG nicht stellen dürfen. In Kürze soll zudem auch eine Handreichung mit Praxisbeispielen und weiterführenden Empfehlungen für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern veröffentlicht werden.

Die „Wichtigsten Fragen und Antworten für KMU“ finden Sie hier.

Die Zusammenfassung der Handreichung „Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern“ finden Sie hier.

Hinweis auf CDH Webinar am 8. September 2023: Eine mögliche Betroffenheit auch des Vertriebes von den Regelungen des LKSG wird unter dem Titel „Umsetzung des LkSG – speziell für kleinere und mittlere Unternehmen“ behandelt. Als Referent für das CDH Webinar konnte der Experte Dr. Martin Rothermel – Partner bei TaylorWessing in München gewonnen werden. Die Einladung zu diesem CDH Webinar erhalten Sie auf dem gewohnten Wege. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.