Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz zum 1.7.2019 weiterhin auf -0,88 Prozent festgelegt – den Wert, den der Basiszins seit Juli 2016 hat. Bereits seit Anfang 2013 weist der Basiszinssatz einen negativen Wert auf. Jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres wird der Zinssatz angepasst.
Der Basiszinssatz ist die Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen. Bei Geschäften zwischen Privatleuten liegen die Verzugszinsen bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszins (§ 288 Abs. 1 BGB), bei Geschäften zwischen Unternehmern liegen diese bei 9 Prozentpunkten über dem Basiszins (§ 288 Abs. 2 BGB).