Das bisher nur vorläufig anwendbare Brexit-Abkommen ist nach Billigung durch das EU-Parlament seit dem 1. Mai in Kraft. Dadurch erhalten Wirtschaftsbeteiligte mehr Planungs- und Rechtssicherheit hinsichtlich der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien.
Das Europäische Parlament hat am 28. April mit großer Mehrheit für das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gestimmt. Wichtig für deutsche Unternehmen ist, dass es weiterhin keine Mengenbeschränkungen im Handel mit dem Vereinigten Königreich geben wird und auch keine Zölle für Waren mit EU/UK-Ursprung anfallen. Zudem enthält das Abkommen unter anderem Regelungen zu den Themen des fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs und teilweise einheitlichen Standards beispielsweise bei Umweltthemen.
In den nächsten Wochen sind weitere Vereinbarungen zu einigen wirtschaftsrelevanten Bereichen zu erwarten, die nicht in dem Handels- und Kooperationsabkommen geregelt sind. So unter anderem eine dauerhafte Äquivalenzentscheidung der EU-Kommission zum sicheren Datenaustausch zwischen der EU und UK sowie ein grundlegendes Vorhaben, bei Finanzdienstleistungen zusammenzuarbeiten.
Details und weiterführende Links finden Sie in der Pressemitteilung des EU-Parlaments.
Das Abkommen finden Sie hier