Die Erweiterung der Überbrückungshilfe III kann jetzt auch per Änderungsantrag von den Firmen genutzt werden, die bereits einen Förderantrag gestellt haben, wenn zuvor ein Erstantrag bereits bewilligt bzw. teilbewilligt wurde.

Diese Möglichkeit richtet sich an diejenigen, die (nachträglich) eine Erhöhung des Förderbetrags beantragen lassen wollen. Gibt es erheblichen Änderungsbedarf zu einem Antrag, kann jetzt zu einem bewilligten oder teilbewilligten Antrag ein begründeter Änderungsantrag von prüfenden Dritten (Steuerberater etc.) gestellt werden.

Dabei geht es ausschließlich um Änderungen, die zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen. Alle Änderungen, die nicht zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistung führen, sind hier nicht relevant und erfordern keinen Änderungsantrag.

Die Kontoverbindung kann nur über eine separate Funktion berichtigt werden. Eine Korrektur der Kontoverbindung im Änderungsantrag wird nicht für den ursprünglichen Antrag berücksichtigt.

Detaillierte Informationen sind hier zu finden.